EuGH stoppt Vorratsdatenspeicherung: Der schmale Grat zwischen Datenschutz und Sicherheit
Die Europäische Union (EU) hat sich wieder einmal als große Verfechterin des Datenschutzes ausgezeichnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sich gestern gegen die neuen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und reagiert damit auf Gesetzesvorlagen in Großbritannien und Schweden, wobei allerdings auch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) betroffen ist, da dort ebenfalls eine Änderung der Gesetzeslage notwendig wird.
Die Nachteile der neuen Gesetzgebung wären fatal gewesen, kritisiert der EuGH. So hätten die Staatsorgane zwar nur in wenigen Fällen direkten Zugriff auf die Daten der Bürger gehabt, allerdings werden diese durch privaten Konzerne wie die Deutsche Telekom gesammelt. Dieses Vorgehen ist auch bei amerikanischen Konzernen stark in der Kritik, da Unternehmen auf eine solche Weise unter Umständen Zugriff auf die sensiblen Daten der Anwender haben können.
Konkret kritisiert der Europäische Gerichtshof, dass die Daten Rückschlüsse auf das Privatleben der Bevölkerung zulassen. Diese Regelung schließt aber weiterhin Personen aus, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Allerdings muss objektiv entschieden werden, inwiefern dies auf eine Person zutrifft.
Der Europäische Gerichtshof legt fest, dass Gesetze, welche dieses Thema behandeln, folgendes eingrenzen müssen: Kategorien von zu speichernden Daten, zu erfassende Kommunikationsmittel, betroffene Personen und die Dauer der Speicherung. Damit wird auch die Überwachungsregelung Deutschlands beschnitten.
Weitere nun festgelegte Bedingungen sind, dass Behörden nur Zugriff auf die gesammelten Daten bekommen, wenn eine "unabhängige Stelle" dies für unabdingbar hält. Außerdem müssen die Daten in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert werden und Gesetzentwürfe hierzu müssen deutlich formuliert sein, es dürfe keinen Interpretationsspielraum geben.
2015 wurde in Deutschland ein Gesetz verabschiedet, welches durch die neuen strengeren Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes nun überarbeitet werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell bereits diverse eingereichte Beschwerden gesammelt, denen nun statt gegeben werden kann. Die Daten der Bürger zu schützen, gehört der Auffassung vieler zufolge zu den großen Stärken Europas. Diese Auffassung wurde mit dem Urteil einmal mehr bekräftigt.
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