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FTC vs. Facebook: Schutz der Privatsphäre Minderjähriger mangelhaft

Bereits zum dritten Mal geht die Federal Trade Commission (FTC) gegen Facebook vor. Im Jahre 2011 begann die FTC erstmalig mit einer Beschwerde, ihr Augenmerk auf den Social-Media-Giganten zu richten. Vorgeworfen wurde dem Konzern zunächst, seine Datenschutzpraktiken falsch darzustellen. Hieraus ging 2012 eine Verfügung hervor, gegen welche Facebook doch schon wenige Monate danach verstieß. Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal kam es so 2019 zu einer zweiten Anordnung. Diese trat 2020 in Kraft und verpflichtete Facebook unter anderem zu einer Zahlung in Höhe von fünf Milliarden US-Dollar.


Wiederholungstäter
Facebook, welches seit Oktober 2021 unter dem Namen Meta agiert, wird im aktuellen Verfahren vorgeworfen, gegen die Anordnungen aus 2020 verstoßen zu haben. Ferner kommt ein Verstoß gegen den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) hinzu. Seit 2020 muss Meta jedes neue oder die Änderung an einem bestehenden Produkt wie auch Dienst oder gar Praxis einer Datenschutzprüfung unterziehen und eine Risikobewertung unternehmen. Unabhängige Gutachter stellten jetzt allerdings erneut Mängel fest. Unter anderem hatten App-Entwickler bis Mitte 2020 entgegen den Anordnungen in bestimmten Fällen noch immer Zugriff auf die privaten Daten von Nutzern, auch wenn diese die Apps in einem Zeitraum von 90 Tagen nicht nutzten.

Im Fokus: Schutz Minderjähriger
Zusätzlich gesellt sich nun im Speziellen auch Kritik am Umgang mit Daten von Minderjährigen dazu. Kinder, welche die App Messenger Kids nutzten, konnten von 2017 bis 2019 unter Umständen, mit nicht durch die Eltern genehmigten Kontakten, Gruppentextchats und Gruppenvideoanrufe führen. Laut COPPA-Regel müssen die Betreiber von Websites oder Online-Diensten für unter 13-Jährige die Eltern benachrichtigen und überprüfbare Zustimmung zur personenbezogenen Datenerfassung einholen. Die neue Anordnung sieht jetzt sogar vor, eine Monetarisierung von Daten unter 18-Jähriger komplett zu untersagen – auch nachträglich nach deren 18. Geburtstag.

Stilllegung und Erweiterung
Einführungen neuer Produkte und Dienste sollen auf Eis gelegt werden, wird Meta den Anordnungen nicht gerecht. Zusätzlich wird im aktuellen Verfahren auch eine Ausweitung auf fusionierte Unternehmen angestrebt. Dies geschieht vor allem im Hinblick auf die Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie der Virtual-Reality-Produkte des Konzerns und der Einverleibung von Instagram und WhatsApp und dem daraus entstehenden Social-Media-Monopol. Facebook hat nun 30 Tage Zeit, auf die vorgeschlagenen Feststellungen zu reagieren.

Kommentare

MacSquint
MacSquint08.05.23 13:33
Jugendschutz bei Social Media ist ja gar nicht vorhanden.
Wenn man sich die Lage in D anschaut, muss man sich fragen, wieso hier eigentlich weggeschaut wird, wie Kinder und Jugendliche völlig freien Zugriff auf Facebook, Instagram, Discord, TikTok, YouTube etc pp haben können, wenn gleichzeitig in Ladengeschäften, Gaststätten etc harte Strafen bei Verstoß gegen den Jugendschutz drohen.
Was hier an bei einer ganzen Generation von Kindern und Jugendlichen an Schäden hingenommen wird, ist schon fast verstörend.
Man stelle sich mal vor, der Umgang mit Alkohol würde genauso behandelt wie der Umgang mit Social Media. Wir hätten nur noch besoffene Kids in der Schule sitzen…
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Nebula
Nebula09.05.23 12:10
Ich verstehe die Aufregung nicht, es gibt doch gar keine Minderjährigen auf Facebook nur unmündige Maximaljährige.

PS: Bevor mir jemand Altersbashing unterstellt: wer Werbenetzwerken sein Leben anvertraut ist in meinen Augen unmündig, unabhängig vom Alter.
»Wir werden alle sterben« – Albert Einstein
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