FaceApp, Datenschutz und Urheberrecht: Ein Blick auf die Diskussionen und die Stellungnahme des Anbieters
Die wohl am intensivsten diskutierte Software des Sommers 2019 ist wahrscheinlich FaceApp. Ganz gleich, ob man einen Blick in die eigene Zukunft werfen ("wie sehe ich in 40 Jahren aus?"), eine gänzlich andere Frisur probieren oder sich selbst mit Bart sehen möchte, innerhalb von Sekunden erzeugt die App eine täuschend echte Simulation. Dies ist gleichsam faszinierend wie auch erschreckend, denn man muss oft sehr genau hinsehen, um Indizien auf Fotomanipulation zu erkennen. Für Aufregung sorgt allerdings weniger der Aspekt der Bildfälschung, sondern ein Datenschutzproblem. Wir werfen einen Blick auf das Vorgehen der App sowie eine Stellungnahme der aus Russland stammenden Entwickler.
Upload auf andere ServerDem Nutzer ist nicht klar, dass die Verarbeitung des Bildes nicht lokal stattfindet. Zwar blitzt kurz die Anzeige auf, es finde ein Upload statt, dennoch informiert die App nicht näher über diesen Umstand. Wo genau die Bilder landen und was damit anschließend passiert, bleibt im Verborgenen. Zumindest gibt es diesbezüglich aber eine Stellungnahme der Entwickler. Es stimme, dass Nutzerfotos auf Server übertragen, dort verarbeitet, dann wieder auf das Gerät des Anwenders zurückgeschickt werden. Die meisten Bilder lösche man aber innerhalb von 48 Stunden wieder. Die Vorhaltung geschehe aus Performance- und Traffic-Gründen, damit dieselbe Aufnahme nicht immer wieder übertragen werden müsse. Die Entwickler betonen explizit, keine Inhalte an Drittanbieter zu verkaufen und die Daten nicht in Russland zu speichern. Wo genau die Fotos landen, weiß man allerdings weiterhin nicht.
Putin – Original und FaceApp
Schlechte KommunikationDie Debatte rund um FaceApp hätte sich von Anfang an nicht ergeben, wäre der Nutzer direkt verständlich informiert worden. Ein "Ihre Daten werden zur Verarbeitung auf unsere Server geladen, dort gespeichert, dafür räumen Sie uns das Nutzungsrecht am Bild ein" mit Verweis auf die ausführlichen AGB könnte bereits sehr viel Klarheit schaffen. Dass dieses Vorgehen allerdings eher zufällig auffiel, sorgte für Ärger und massiven Vertrauensverlust. Auch wenn sich viele Nutzer weiterhin keinerlei Gedanken darüber machen, was mit ihren Daten geschieht, zeugt die Debatte dennoch von einer Sensibilisierung.
DSGVO-ProblemeBlickt man auf die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, so werden diverse Verstöße offenbar. Weder gibt es eine in Landessprache verfasste Datenschutzerklärung, noch erklärt diese die Weitergabe der Daten detailliert, noch gibt es einen konkreten Ansprechpartner für Datenschutzfragen, noch eine Darlegung der konkreten Datenverwendung. Aus diesem Grund lautet die allgemeine Einschätzung, dass FaceApp nicht DSGVO-konform betrieben wird – eine genauere Untersuchung ist bereits angelaufen.
UrheberrechtEbenfalls für Diskussionen sorgt ein Passus der Nutzungsbedingungen, wonach der Anwender dem Betreiber das nicht widerrufbare, örtlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht überträgt. Dieser Punkt sorgte für Missverständnisse, denn oft war die Folgerung zu hören, man gebe damit seinen "Besitz am Bild" auf. Das stimmt aber so nicht, denn selbstverständlich kann der Urheber seine Bilder weiterhin nutzen, wie er das möchte. Nicht mehr möglich ist aber, die Nutzungsrechte einem Dritten exklusiv zu übertragen. Bedingungen dieser Art sind sehr gebräuchlich, wenngleich erneut der Kritikpunkt laut wird, FaceApp informiere den Nutzer darüber nicht. Wer Fotos auf eine Plattform lädt, weiß normalerweise, damit Nutzungsrechte einzuräumen – wer vom Upload aber nicht einmal in Kenntnis gesetzt wurde, natürlich nicht.
Momentanes FazitOhne Zweifel macht die Verwendung von FaceApp Spaß und auch aus technischer Sicht ist es oft beeindruckend, wie gut die Bildanalyse funktioniert. Dennoch sollte man die Datenschutz-Problematik im Kopf behalten – vor allem auch dann, wenn Bilder von Freunden bearbeitet werden. Die Daten anderer Personen einem Risiko auszusetzen ist immer noch von ganz anderem Gewicht, als sorglos mit eigenen Bildern umzugehen. Eine abschließende Einschätzung, ob es sich wirklich um offensichtliche und zu ahnende Datenschutzverstöße handelt, steht indes noch aus.