FaceTime als Spionagewerkzeug: Apple gewinnt erstes Verfahren, Klage abgewiesen
Wenn ein Unternehmen wie Apple besonders stark auf die Karten Datenschutz und Privatsphäre setzt, ist eine Panne auf diesem Feld umso peinlicher. Genau dies war im Januar zu beobachten, als sich nach dem Update auf iOS 12.1 ein kritischer Fehler ins System, genauer gesagt in FaceTime geschlichen hatte. Als neue Funktion bewarb Apple die Gruppenkonferenzen mit bis zu 32 Teilnehmer – schnell stellte sich aber heraus, wie das Feature zu missbrauchen war. Wer eine Person via FaceTime anrief, sich selbst dann noch einmal zum Gespräch hinzufügte, konnte die Gegenseite unbemerkt belauschen. Neben Kritik an der technischen Umsetzung fehlte es natürlich nicht an Hohn und Spott gegenüber Apple. Doch noch ein weiterer Aspekt sorgte für Ärger: Es dauerte eine geschlagene Woche, bis Apple auf die Fehlermeldung reagiert und FaceTime serverseitig deaktiviert hatte.
Erste Klagen folgten raschRecht schnell nach Bekanntwerden der Problematik gingen die ersten Klagen vor Gericht ein, die Apples Vorgehen prüfen sollten. Die Klagebegründung zielte meist darauf ab, Apple habe trotz Kenntnis der Sachlage nicht rechtzeitig reagiert und Nutzer somit wissentlich in Gefahr gebracht. Eine erste Klage dieser Art wurde nun allerdings abgewiesen. Der Kläger gab an, von unbekannter Seite ausspioniert worden zu sein – und brachte deswegen allerlei Anklagepunkte gegen Apple vor.
Die Begründung war zu schwachIn der richterlichen Begründung heißt es, weder sei substantiiert begründet, dass Apple noch länger als die erwähnten sieben Tage vom Fehler wusste, noch werde die konkrete Gefährdung ausreichend dokumentiert. Warum sich Apple des Betrugs sowie Verstoß gegen Gewährleistungsvorgaben schuldig machte, war dem Richter zufolge ebenfalls nicht überzeugend dargelegt. Es gebe keine Informationen, wer den Kläger ausspioniert haben soll oder ob es wirklich zu solch einem Vorfall kam.
Offizielle UntersuchungenDennoch ist der Ärger für Apple nicht ganz ausgestanden. Auch wenn wohl keine Gefahr von Gerichtsverfahren dieser Art droht, so laufen auch offizielle Untersuchungen. Die Staatsanwaltschaft in New York will beispielsweise in Erfahrung bringen, ob Apple früher eine Warnung hätte herausgeben müssen.