FaceTime beim Fahren: Klage gegen Apple nach tödlichem Unfall
Die Verwendung eines Smartphones am Steuer ist verboten - nicht nur im deutschsprachigen Bereich, sondern auch in sehr vielen anderen Ländern. Der Tatbestand "Telefonieren am Steuer während der Fahrt oder bei Stopp mit laufendem Motor ohne Benutzung einer Freisprechanlage" wird in Deutschland mit einem Punkt in Flensburg und 60 Euro Strafe geahndet - "Telefonieren" beinhaltet dabei bereits, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen. Da sich dennoch viele Fahrer nicht an das Verbot halten und es daher regelmäßig zu Unfällen kommt, diskutiert man in den USA momentan sogar, ob Smartphones nicht eine Art Fahrzeug-Modus enthalten müssen. Demnach wären die Hersteller dafür verantwortlich, Autofahrer zu schützen.
Der UnfallhergangEin Rechtsstreit in Texas befasst sich nun mit dieser Sachlage. Ein Elternpaar namens James und Bethany Modisette reichte Klage gegen Apple ein, nachdem ihre Tochter bei einem Unfall ums Leben kam. James Modisette hatte vor einem Stauende gebremst. Der Fahrer hinter ihm reagierte allerdings nicht und raste daher mit über 100 km/h in das Fahrzeug. Die fünfjährige Tochter auf der Rückbank überlebte den Unfall nicht, der Vater wurde verletzt. Als die Polizei eintraf und die Unfallstelle untersuchte, war FaceTime noch immer auf dem iPhone des Unfallverursachers aktiv. Ganz offensichtlich hatte er zum Zeitpunkt des Unfalls FaceTime genutzt und war daher abgelenkt.
Die KlagebegründungDer Vorwurf des Ehepaars Modisette lautet nun: Apple hätte dafür Sorge tragen müssen, dass sich FaceTime nicht während des Fahrens nutzen lässt. Aus diesem Grund mache sich Apple mitschuldig, denn die Sorgfaltspflicht wurde laut
Begründung verletzt. Zwar gebe es in Texas kein Verbot von Handys am Steuer, dennoch hätte Apple Vorkehrungen treffen müssen. Das iPhone 6s beinhalte aber keinerlei Sicherheitsmaßnahmen dieser Art, weswegen Apple gleich gegen eine Reihe an Pflichten verstieß - so die Argumentation in der Klageschrift. Erschwerend komme hinzu, dass Apple sogar über ein Patent verfüge, das den Fahrzeug-Modus beschreibt. Ziel der Klage ist allerdings nicht, Apple zur Implementierung einer solchen Technologie zu zwingen. Stattdessen geht es um Schadensersatz sowie Erstattung der Ausgaben.