Facebook: Bundeskartellamt verbietet die Zusammenführung von Nutzerdaten aus WhatsApp und Instagram
Das Bundeskartellamt hat Facebook dazu aufgefordert, die eigene Marktmacht nicht dazu zu missbrauchen, Nutzerdaten ungefragt zwischen verschiedenen hauseigenen Diensten wie dem Facebook-Netzwerk und WhatsApp hin- und herzuschieben beziehungsweise zusammenzuführen.
Bundeskartellamt schränkt Facebooks Datenrechte einAndreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, macht eine eindeutige
Ansage in Richtung des datenhungrigen US-Unternehmens: „Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor.“ Facebook dürfe seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Zu den „Nicht-Facebook-Daten“ zählen Mundt zufolge sowohl Inhalte der zum Unternehmen gehörenden Dienste WhatsApp und Instagram als auch Daten, die das soziale Netzwerk über „Drittwebseiten“ erhebt – etwa per Gefällt-mir-Button.
Facebook dürfe künftig zwar weiterhin Nutzerdaten über WhatsApp und Instagram sammeln, diese aber nicht mehr einfach so dem Facebook-Konto des jeweiligen Anwenders zuordnen. Dafür bedürfe es einer expliziten und freiwilligen Einwilligung des Nutzers. Wenn Anwender der Datenbündelung des Unternehmens nicht zustimmen, müssen die Daten der einzelnen Dienste separiert voneinander bleiben. Auch bei über Internetseiten von Drittanbietern generierten Nutzerinformationen ist in Zukunft erst eine Zustimmung von Anwenderseite nötig, bevor die Daten Facebook-Nutzerkonten zugeordnet werden dürfen.
Marktmacht Facebooks entscheidendMundt begründet den drastischen Schritt des Bundeskartellamtes mit der Marktmacht des Dienstes: „Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar.“
Nutzer haben Mundt zufolge momentan nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie akzeptieren die Datenzusammenführung oder sie verzichten komplett auf das soziale Netzwerk beziehungsweise einzelne Dienste wie Instagram oder WhatsApp. Daher könne wegen der bestehenden Zwangssituation von einer „freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen“ keine Rede sein.
Facebook legt Beschwerde einFacebook hat bereits Beschwerde gegen den Entscheid des Bundeskartellamts angekündigt. Deswegen wird sich für deutsche Nutzer von Facebook, WhatsApp oder Instagram voraussichtlich erstmal nichts ändern, da das Unternehmen wohl den bevorstehenden Rechtsstreit mit der Behörde abwartet. Zudem könnte Facebook auf Zeit spielen, da das Unternehmen für die nächsten Jahre ohnehin die Zusammenführung des Facebook Messenger mit WhatsApp und Instagram plant und damit keine drei separierten Dienste mehr hätte.
Facebook wehrt sich eigenen Angaben zufolge gegen den Entscheid des Bundeskartellamts, da es dabei vorrangig um Datenschutz gehe und nicht um Wettbewerbsrecht – daher sei die Behörde in dem Fall gar nicht zuständig. Das Bundeskartellamt wiederum begründet das eigene Vorgehen damit, dass sich Facebook wegen der massiven Datenbündelung unterschiedlicher Dienste einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern sichere. Zudem werde der Wechsel von Nutzern zu anderen Diensten erschwert.