Falsche Angaben bei WhatsApp-Übernahme: Facebook muss neunstellige Strafzahlung leisten
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat keine Hemmungen, sich auch mit den großen Tieren in Milliardenbranchen anzulegen. Apple-Beobachtern ist sie vor allem dadurch bekannt, dass sie vom EU-Mitglied Irland forderte, Steuernachforderungen gegen Apple in Höhe von 13 Milliarden Euro zu leisten (MTN berichtete:
). Doch auch gegen andere IT-Riesen ist sie zu Felde gezogen. Heute traf es das große Gemeinschaftsnetzwerk Facebook.
Die Ermittlungen befassten sich hier mit der Frage, ob Facebook im Jahr 2014 während der Übernahme des Messengers WhatsApp unwahre Angaben gegenüber den Wettbewerbshütern machte. Um Datenschutzbedenken auszuräumen, gab Facebook damals an, es gebe überhaupt keine Möglichkeit, die Nutzerdaten von WhatsApp und Facebook auszutauschen. Genau dies praktiziert Facebook aber seit einer Weile, was Vestager sofort auf den Plan rief (MTN berichtete:
).
110 Millionen Euro StrafeJetzt erging die Entscheidung: Facebook muss 110 Millionen Euro Strafe zahlen. Die Wettbewerbskommissarin hofft, dass diese Summe als Zeichen auch für andere Unternehmen gewertet wird, bei Übernahmevorgängen stets mit korrekten Angaben zu hantieren. „Die Kommission muss in der Lage sein, die Beurteilung der Auswirkungen von Fusionen auf den Wettbewerb mit akkuraten Fakten vorzunehmen“, sagte sie zu dem Beschluss. Nicht beeinflusst von der Entscheidung ist übrigens die Frage der Rechtmäßigkeit der WhatsApp-Übernahme. Diese bleibt also weiterhin nicht beanstandet.
Facebook akzeptiertDeswegen hat sich Facebook auch beeilt, den Beschluss der Kommission zu akzeptieren. Zwar betonen die Verantwortlichen, bei der Übernahme die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben zu haben, aber dieser Streit sei mit der Entscheidung zu einem Ende gekommen. Der Konzern dürfte die Strafe relativ leicht schultern können: 2016 erwirtschaftete es fast 25 Milliarden Euro, die jetzt zu zahlenden 110 Millionen Euro entsprächen demnach dem durchschnittlichen Umsatz von knapp zwei Tagen.
Weiterführende Links: