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Federighi über Apple-Sicherheit und den Konflikt mit Ermittlungsbehörden

"Kunden verlassen sich auf unsere Produkte, um ihre persönlichen Informationen in Sicherheit zu wissen, ihre Unternehmen zu führen oder essenzielle Infrastruktur wie beispielsweise Stromversorgung oder Nahverkehr zu verwalten", so Apples Software-Chef Craig Federighi. Aus diesem Grund sei es komplett sinnlos, die Sicherheit abzuschwächen, indem man bewusst Schwachstellen schaffe. Mit dieser Aussage gibt es zum unzähligsten Male dieselbe Stellungnahme von Apple - die immer dann erfolgt, wenn von staatlicher Seite erneut gefordert wird, Hersteller müssten Ermittlern Zugriff auf Plattformen ermöglichen. Während von Behörden oft argumentiert wird, man könne selbstverständlich Hintertürchen schaffen ohne die Sicherheit zu gefährden, sehen Apple und weitere Unternehmen dies komplett anders.


An Apples Standpunkt dürfte sich allerdings weiterhin nichts ändern. Ein Verzicht auf Vollverschlüsselung oder die Einrichtung von Hintertüren komme für Apple aus einem wesentlichen Grund nicht in Frage: Sobald man bewusst Sicherheitslücken implementiert, erhalten alle Angreifer ein Einfalltor. „Ein Schlüssel unter dem Fußabtreter ist nicht nur für die guten Jungs vorhanden. Die bösen Jungs würden ihn auch finden“, so Tim Cook einst.

Außerdem sollte in der Diskussion nicht vergessen werden, dass Ermittler sehr wohl eingeschränkten Zugriff auf Nutzerdaten erhalten können, sofern eine richterliche Anordnung vorliege. Zwar kann selbst Apple nicht die Verschlüsselung von iPhones knacken, den Schlüsselbund auslesen oder in iMessage-Kommunikation eindringen, stattdessen allerdings verschiedenartige andere Daten zur Verfügung stellen. Dazu zählt beispielsweise das iCloud-Backup, welches Apple auf richterliche Weisung hin aushändigt. Eine historische Randnote: Genau dies wollte Apple im Falle des Attentats von San Bernardino auch tun - da die Ermittler jedoch das Passwort zurückgesetzt hatten, war auch für Apple kein Zugriff auf aktuelle Backup-Versionen mehr möglich.

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