Fehler 53: Sammelklage gegen Apple eingereicht
Sie haben es Anfang der Woche bereits angekündigt und nun in die Tat umgesetzt: Die Anwaltskanzlei PCVA aus Seattle hat vor dem nördlichen Bezirksgericht von Kalifornien Klage gegen Apple erhoben.
Mit dem sogenannten »Fehler 53« sei Apple zu weit gegangen und versuche, auch nach dem Verkauf der Produkte die Kontrolle über die Hardware zu behalten. Fehler 53 macht iPhones unbenutzbar, deren Home-Button mit integriertem Touch-ID-Sensor von unregistrierten Werkstätten repariert worden war.
Plötzlich nicht mehr zu gebrauchenFehler 53 gilt laut Apple als
Sicherheitsmaßnahme im Diebstahlsfall. Da dieses »Feature« allerdings erst mit iOS 9 Einzug in das mobile Betriebssystem hielt, stellten zahlreiche Nutzer nach dem Update fest, dass mit ihrem Gerät plötzlich nichts mehr anzufangen war. Einen Zusammenhang mit einer längst vergangenen Reparatur bei unregistrierten Händlern war für viele erst einmal nicht herzustellen, weil das betroffene Gerät danach noch monatelang einwandfrei funktionierte.
Mindestens 5 Millionen Dollar SchadensersatzSeit Anfang der Woche
suchte die Anwaltskanzlei betroffene iPhone-Besitzer, um eine Sammelklage anzustrengen. In der Klageschrift pochen die Juristen auf das »Recht auf Reparatur«, welches Apple durch zahlreiche Maßnahmen wie beispielsweise firmeneigene Schraubenformen einzuschränken versuchte. Der absichtlich implementierte Fehler 53 habe die gleiche Zielrichtung, gehe aber endgültig zu weit. Deswegen verlangt PCVA mindestens 5 Millionen US-Dollar an Schadensersatz für seine Mandanten. Gleichzeitig solle Apple in einem kommenden iOS-Update diese Sicherheitsvorkehrung wieder entfernen.
Revalidierung nach Reparatur notwendigIn einer vorhergehenden Stellungnahme hatte Apple den Hintergrund von Fehler 53 durch eine Sprecherin erklären lassen. Die speziell geschützten Fingerabdruckdaten seien mit dem spezifischen Touch-ID-Sensor verknüpft. Unregistrierte Manipulationen an diesem Sensor lösten die Sicherheitsmaßnahme aus. Nur Apple selbst sowie die registrierten Händler seien imstande, nach der Reparatur eine Revalidierung vorzunehmen.
Bestrafung oder Sicherheitsmaßnahme?Das Echo auf »Fehler 53« ist stark geteilt: Einige sehen darin eine mutwillige Zerstörung fremden Eigentums als Strafe für nicht gewolltes Verhalten. Der Kunde sei deswegen gezwungen, für teures Geld ein Neugerät anzuschaffen, weil mit der unregistrierten Reparatur auch die Apple-Garantie erlischt. Andere begrüßen Apples Anstrengungen, um die Fingerabdruckdaten abzusichern und iPhones als Diebesbeute unattraktiver zu machen. Diese kritisieren allenfalls Apples Informationspolitik, die betroffenen Nutzer lange Zeit vor ein Rätsel stellten, warum ihr iPhone plötzlich nicht mehr zu gebrauchen war.
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