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Folgenschwere DMA-Verstöße? EU holt zum Schlag gegen Apple, Google und Facebook aus

Die EU-Sonderregeln für den iOS App Store sorgten in den letzten Wochen für vielfältige Kritik seitens App- und Diensteanbietern. Nun leitet die EU-Kommission ein offizielles Verfahren ein, in dem sie überprüfen will, ob Apples App-Store-Regelwerk dem Auftrag entspreche. Zudem will die EU weitere Mechanismen des iOS-Betriebssystem unter die Lupe nehmen, etwa die freie Browserwahl und Verlinkung auf externe Bezahlmöglichkeiten. Dabei werde nicht Apple allein untersucht: Amazon, Alphabet und Meta kommen ebenfalls auf den Prüfstand. Dies kündigte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung an.


Ihr Überprüfungsverfahren hat die EU-Kommission auf definierte Themen und Mechanismen beschränkt. Apple wird dabei recht häufig erwähnt. Apples iOS-Regeln in drei großen Bereiche sollen auf Widerspruch zu den Regeln des Digitale-Dienste-Gesetzes überprüft werden.

1. Mit dem Gebührenmodell für alternative App Stores könnte Apple den Zweck ihrer in Artikel 6(4) festgelegten Pflichten unterlaufen.

2. Die aktuellen Regelungen könnten das Recht der Anwender auf freie Wahl der Dienste innerhalb des Apple-Ökosystems beschränken, wie sie im Artikel 6(3) festgehalten sind, und zwar bei
  • der einfachen Deinstallation vorinstallierter Apps
  • der einfachen Änderung der Standardeinstellungen unter iOS, sowie
  • dem aktiven Angebot zur Auswahl von Standard-Browser und Standard-Suchmaschine

3. Die limitierte Möglichkeit, auf Bezahloptionen außerhalb des iOS App Stores aufzurufen, könnten die Regeln in Artikel 5(4) des Digitale-Dienste-Gesetzes unvollständig erfüllen.


Auch Alphabet, Amazon und Meta werden untersucht
Für den letzten Punkt muss sich Konkurrent Alphabet ebenfalls rechtfertigen, dessen Verlinkung im Google Play Store entsprechen eventuell auch nicht den DMA-Regeln. Dem Suchmaschinenkonzern steht zudem eine Überprüfung ins Haus wegen möglicher Bevorzugung eigener Dienste in den Suchergebnissen. Amazon steht im Verdacht, eigene Produkte in ihrem Webshop zu bevorzugen. Beim Facebook-Konzern Meta könnte das "Bezahlen oder Zustimmen"-Modell eine zu geringe Auswahlmöglichkeit darstellen, um das Sammeln persönlicher Daten angemessen gemäß Artikel 5(2) zu verhindern. Meta erhielt einen Aufschub von sechs Monaten für Facebook Messenger, da sie überzeugende Gründe für eine Fristverlängerung aufführen konnten.

Verfahren soll in einem Jahr abgeschlossen sein
Das am 7. März in Kraft getretene Digitale-Märkte-Gesetz richtet sich an Firmen, die durch ihre Größe eine Torwächterfunktion innehaben. Das sind namentlich sechs Unternehmen: Alphabet (Google/YouTube), Amazon, Apple (iOS), ByteDance (TikTok), Meta (Facebook/Instagram) und Microsoft. Die EU-Kommission gibt sich selbst eine Frist von 12 Monaten, in denen sämtliche Untersuchungen abgeschlossen worden sein. Im Verlauf wird sie die untersuchten Firmen über Zwischenergebnisse unterrichten. Stellt die Kommission schlussendlich einen Verstoß fest, kann sie Strafzahlungen von maximal zehn Prozent des weltweiten Umsatzes erheben – im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent. Von den sechs Firmen bleiben nur zwei von einer Untersuchung verschont: Microsoft und ByteDance.

Kommentare

Frank Drebin
Frank Drebin25.03.24 14:30
Das wird aber langsam echt langweilig. Hat die EU so viel Geldsorgen, dass Sie hier ansetzen müssen? Es gibt imho echte Kartellprobleme, die der EU anscheinend gar keine Sorgen und Probleme bereiten… Und dann wird Apple in einen Topf mit Meta und Google geworfen… Sorry, das ist wirklich Äpfel und Birnen vergleichen…
-20
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck25.03.24 14:39
Frank Drebin
Ich find es richtig, dass die EU die neue Gesetzgebung auch durchsetzt – und in einen Topf werfen die die genannten Unternehmen nicht, denn es werden ganz unterschiedliche Punkte bzgl. der DMA untersucht.
+12
tk69
tk6925.03.24 15:11
Wenn die EU erst mal Erfolg gehabt haben, haben sie gleich für nächste …. Blut geleckt. 🤬 #Wadenbeißer
-20
Gfurther25.03.24 15:12
So berechtigt ein kritische Blick auf die großen Techunternehmen ist, muss die Europäische Kommission darauf achten, dass die Attraktivität von Produktlösungen nicht darunter leidet. Am Ende geht es doch um den Nutzer und nicht irgendwelche politischen Zielvorstellungen, die nicht immer kongruent sind mit den Wohlfahrtsgewinnen der Konsumenten.
+18
PorterWagoner
PorterWagoner25.03.24 15:20
tk69 Seltsame Auffassung. Was sollen sie denn anderes machen wenn es neue Gesetze gibt, die Einhaltung aber nicht überzeugend ist? Einfach die neuen Gesetze ignorieren, weil es wird ja ohnehin verstoßen?
+19
Brunhilde_von_der_Leyen25.03.24 15:44
Frank Drebin
Kann es sein, dass Du in der Zeit stehengeblieben bist, als Apple noch das kleine Underdog Unternehmen war, dass nur Schönes und Gutes in die Welt bringen wollte? Apple ist ein knallhartes Multi Milliarden Dollar Unternehmen, dass seine Wünsche und Vorstellungen ebenso umzusetzen versucht wie Google oder Facebook. Apple hat allerdings das bessere Marketing. Denn während man klatscht wenn Microsoft, Meta und Google von Regierungen in die Schranken verwiesen werden, beklagen Apple User das gleiche Vorgehen sobald Apple in den Fokus der Gesetzgeber rückt.
+14
dan@mac
dan@mac25.03.24 15:45
Frank Drebin
Es gibt imho echte Kartellprobleme, die der EU anscheinend gar keine Sorgen und Probleme bereiten…
Welche denn genau?
+5
Frank Drebin
Frank Drebin10.04.24 10:17
Bestes Beispiels, deutsche Waffenunternehmen haben sich 14 Jahre lang abgesprochen: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kartellrecht-kommission-verhangt-geldbusse-gegen-deutsches-verteidigungsunternehmen-diehl-2023-09-22_de

Die 1,2 Millionen Euro Geldstrafe sind ein Witz… Die haben Milliarden mit Ihren Granaten verdient!
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