Folgenschwere DMA-Verstöße? EU holt zum Schlag gegen Apple, Google und Facebook aus
Die EU-Sonderregeln für den iOS App Store sorgten in den letzten Wochen für
vielfältige Kritik seitens App- und Diensteanbietern. Nun leitet die EU-Kommission ein offizielles Verfahren ein, in dem sie überprüfen will, ob Apples App-Store-Regelwerk dem Auftrag entspreche. Zudem will die EU weitere Mechanismen des iOS-Betriebssystem unter die Lupe nehmen, etwa die freie Browserwahl und Verlinkung auf externe Bezahlmöglichkeiten. Dabei werde nicht Apple allein untersucht: Amazon, Alphabet und Meta kommen ebenfalls auf den Prüfstand. Dies kündigte die EU-Kommission in einer
Pressemitteilung an.
Ihr Überprüfungsverfahren hat die EU-Kommission auf definierte Themen und Mechanismen beschränkt. Apple wird dabei recht häufig erwähnt. Apples iOS-Regeln in drei großen Bereiche sollen auf Widerspruch zu den Regeln des Digitale-Dienste-Gesetzes überprüft werden.
1. Mit dem Gebührenmodell für alternative App Stores könnte Apple den Zweck ihrer in Artikel 6(4) festgelegten Pflichten unterlaufen.
2. Die aktuellen Regelungen könnten das Recht der Anwender auf freie Wahl der Dienste innerhalb des Apple-Ökosystems beschränken, wie sie im Artikel 6(3) festgehalten sind, und zwar bei
- der einfachen Deinstallation vorinstallierter Apps
- der einfachen Änderung der Standardeinstellungen unter iOS, sowie
- dem aktiven Angebot zur Auswahl von Standard-Browser und Standard-Suchmaschine
3. Die limitierte Möglichkeit, auf Bezahloptionen außerhalb des iOS App Stores aufzurufen, könnten die Regeln in Artikel 5(4) des Digitale-Dienste-Gesetzes unvollständig erfüllen.
Auch Alphabet, Amazon und Meta werden untersuchtFür den letzten Punkt muss sich Konkurrent Alphabet ebenfalls rechtfertigen, dessen Verlinkung im Google Play Store entsprechen eventuell auch nicht den DMA-Regeln. Dem Suchmaschinenkonzern steht zudem eine Überprüfung ins Haus wegen möglicher Bevorzugung eigener Dienste in den Suchergebnissen. Amazon steht im Verdacht, eigene Produkte in ihrem Webshop zu bevorzugen. Beim Facebook-Konzern Meta könnte das "Bezahlen oder Zustimmen"-Modell eine zu geringe Auswahlmöglichkeit darstellen, um das Sammeln persönlicher Daten angemessen gemäß Artikel 5(2) zu verhindern. Meta erhielt einen Aufschub von sechs Monaten für Facebook Messenger, da sie überzeugende Gründe für eine Fristverlängerung aufführen konnten.
Verfahren soll in einem Jahr abgeschlossen seinDas am 7. März in Kraft getretene
Digitale-Märkte-Gesetz richtet sich an Firmen, die durch ihre Größe eine Torwächterfunktion innehaben. Das sind namentlich sechs Unternehmen: Alphabet (Google/YouTube), Amazon, Apple (iOS), ByteDance (TikTok), Meta (Facebook/Instagram) und Microsoft. Die EU-Kommission gibt sich selbst eine Frist von 12 Monaten, in denen sämtliche Untersuchungen abgeschlossen worden sein. Im Verlauf wird sie die untersuchten Firmen über Zwischenergebnisse unterrichten. Stellt die Kommission schlussendlich einen Verstoß fest, kann sie Strafzahlungen von maximal zehn Prozent des weltweiten Umsatzes erheben – im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent. Von den sechs Firmen bleiben nur zwei von einer Untersuchung verschont: Microsoft und ByteDance.