Fortgang des Verfahrens Apple vs. Psystar: Keine weitere Verzögerung durch Insolvenz möglich, Apple besichtigt Werkhallen
Nachdem Psystar vor einigen Wochen Insolvenz angemeldet und sich gemäß "Chapter 11" in Gläubigerschutz begeben hatte, ist das Thema Zahlungsunfähigkeit jetzt Geschichte. So wurde Psystars Antrag stattgegeben, das Insolvenzverfahren verlassen zu dürfen. Allerdings bedeutet dies für den Hersteller auch,
innerhalb des nächsten Jahres nicht erneut Chapter 11 oder Chapter 7 nutzen zu können, um so eventuell das Verfahren gegen Apple zu verzögern. Der Richter entschied, das Verfahren auch dann fortzusetzen, wenn Psystar erneut in Zahlungsschwierigkeiten gerät und daher Schulden nicht begleichen kann.
Am Sonntag dürfen Vertreter Apples übrigens Psystars Werkhallen besichtigen und sich einen Eindruck davon verschaffen, wie die Produktion der inoffiziellen Mac-Clones abläuft. Die Verhandlung ist auf den 11. Januar 2010 angesetzt. Bis zum 21. August müssen dem Gericht Beweise vorgelegt werden, zwei Wochen lang haben die beiden Parteien dann noch Zeit, Erwiderungen einzureichen. Am 8. Oktober endet die Frist, in der die Anwälte Anträge an das Gericht senden können.
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