Frankreich wirft Apple Gängelung von Mobilfunkanbietern vor
Apple arbeitet in den verschiedenen iPhone-Vertriebsländern mit diversen Mobilfunkanbietern zusammen, in Deutschland etwa mit der Telekom, Telefónica (O2 und E-Plus) und Vodafone. Dabei legt der Konzern großen Wert auf weitreichende Kontrolle über Preis, Menge und Werbung, was er in diversen Vertragsklauseln von den Partnern einfordert. Die Lukrativität des iPhone-Verkaufs sorgt in aller Regel dafür, dass Apple sich in den Verhandlungen durchstzen kann.
In Frankreich sind solcherlei Klauseln nun allerdings auf dem Prüfstand; die staatliche Wettbewerbsbehörde DGCCRF hat zehn davon an den Pranger gestellt und als illegal eingestuft. Gerichtlich versucht sie, Schadensersatzzahlungen an die vier französischen Mobilfunkpartner Apples in Höhe von 48,5 Millionen Dollar durchzusetzen.
Zehn umstrittene BedingungenZu den beanstandeten Klauseln gehört etwa der Zwang, dass die Partner innerhalb von drei Jahren eine Mindestmenge von iPhones kaufen. Außerdem dürfen sie keine eigenen, nicht abgesprochenen Mobilverträge für die Geräte anbieten. Weiterhin verpflichten sich die Mobilfunkanbieter vertraglich, in einen Werbefond für das iPhone einzuzahlen. Apple behält sich das Recht vor, die Namen der Partner nach eigenem Ermessen nutzen zu dürfen, während das gleiche umgekehrt nicht erlaubt ist. Auch die Nutzung von Patenten der Partner räumt sich Apple ein. Außerdem darf nur Apple den Vertrag jederzeit ohne vorherige Information aufkündigen.
Schadensersatz plus GeldstrafeDas DGCCRF zweifelt die Gültigkeit dieser Bedingungen an und errechnet einen Schaden der französischen Unternehmen in Höhe von 48,5 Millionen Euro. Diese teilen sich auf die vier Konzerne wie folgt auf: 14 Millionen für SFR, 11,6 Millionen für Orange, 6,7 Millionen für Bouygues Telecom und 8,2 Millionen für Free Mobile. Die übrigen acht Millionen sollen eine Geldstrafe für Apple darstellen.
Schon 2013 strengte die EU-Kommission eine
Voruntersuchung über die Vertragskonditionen zwischen Apple und den Mobilfunkbetreibern der Mitgliedsstaaten an. Auch damals ging es um Klauseln wie die geforderte Mindestabnahmemenge. Zu der Aufnahme von offiziellen Ermittlungen kam es dann aber nicht. Apple besteht auch in Deutschland auf ähnliche Vertragsbestimmungen wie in Frankreich
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