Führender Apple-Jurist angeklagt: Insiderhandel über Jahre hinweg
Als hochrangiger Vertreter der Apple-eigenen Rechtsabteilung hätte es Gene Levoff, vormals "Director of Corporate Law", eigentlich besser wissen müssen. Die Börsenaufsichtsbehörde SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) kam nach einer Untersuchung zum Entschluss, Anklage gegen Levoff wegen mehrfachen Insiderhandels
zu erheben. Noch mehr Ironie erhält die Angelegenheit, wenn man sich seinen Tätigkeitsbereich ansieht. Gene Levoff war nämlich dafür verantwortlich, für die korrekte Umsetzung börsenrechtlich vorgeschriebener Abläufe zu sorgen. Konkret erließ er dabei die Vorgaben, unter welchen Umständen es Mitarbeitern verboten war, Apple-Aktien zu handeln, da man sich ansonsten des Insiderhandels schuldig mache.
Handel verboten, selber gehandeltIn einem Fall hatte Gene Levoff ein Memo versendet, in dem er eine 60-stündige "blackout period" verhängte – diese begann am Tag der damaligen Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Quartalszahlen. Er selbst nahm die Verfügung allerdings nicht ernst und führte stattdessen Geschäfte auf dem Börsenparkett aus. In mindestens drei weiteren Fällen soll Levoff ebenfalls die Quartalskonferenzen abgewartet und je nach Inhalt mit Aktienkäufen oder -Verkäufen reagiert haben. Ganz gezielt setzte Levoff dabei auf Informationen, die der Öffentlichkeit zu jenem Zeitpunkt nicht bekannt waren.
Apple reagierte schon im vergangenen Jahr
Apple hatte sich bereits im vergangenen September endgültig von Levoff getrennt und ihn vor die Tür gesetzt – seit Juni 2018 war er ohnehin schon beurlaubt. Angesichts der eindeutigen Hinweise auf illegales Verhalten in mehreren Fällen, die sich mindestens über fünf Jahre hinweg erstreckten, war für Apple die Angelegenheit klar. Auf Levoff kommt nun mindestens eine hohe Geldstrafe zu, das gesetzlich festgelegte Maximum für natürliche Personen liegt bei fünf Millionen Dollar pro Verstoß. Haftstrafen sind ebenfalls möglich, sobald der Verurteilte volles Wissen über die Tragweite seiner Handlung hat – im Durchschnitt dauert ein solcher Freiheitsentzug rund ein Jahr.