GEMA legt im Rechtsstreit mit YouTube Berufung ein
Nachdem das Landgericht Hamburg im April entschieden hatte, dass YouTube für die von Nutzern hochgeladenen Videos rechtlich verantwortlich ist und damit weitergehende Maßnahmen zu ergreifen hat, um rechtlich geschützte Werke in Zukunft nicht verfügbar zu machen, reicht dies der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nicht aus. Um auch die Ergebnisse der Verhandlungen mit YouTube zur
Lizenzierung der veröffentlichten Inhalte offenlegen zu können, hat die GEMA nun beim Oberlandesgericht Hamburg Berufung eingelegt. Die GEMA ist laut Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verpflichtet, jede Art der Musiknutzung zu lizenzieren. Sie unterliegt dem sogenannten Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie einerseits ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet ist, die ihr übertragenen Rechte wahrzunehmen. Andererseits ist sie aber weiterhin in der Pflicht, dem Musiknutzer diese Rechte auf Nachfrage gegen Entgelt einzuräumen. Alle Lizenzierungen müssen dabei auf Basis eines veröffentlichten Tarifs erfolgen.
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