GEMA scheitert erneut mit Schadensersatzforderung gegen YouTube
Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) soll die Urheberrechte von Verlegern und Komponisten wahrnehmen und befindet sich deshalb seit vielen Jahren im Rechtsstreit mit dem Videoportal YouTube. Jetzt hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz einen
Antrag der GEMA auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro Schadensersatz abgelehnt. Es gilt als sicher, dass die Verwertungsgesellschaft das Urteil nicht akzeptieren wird und weiter vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Ist YouTube für die Nutzerinhalte verantwortlich?Im Kern geht es um die Frage, ob YouTube für jedes Abspielen eines Musikvideos auf der Plattform in Deutschland eine Abgabe an den Künstler zahlen muss. Um diese Frage zu beantworten, kommt es darauf an, ob YouTube als Musikportal anzusehen sei oder nur als technischer Dienstleister, der für die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte nicht zur Verantwortung zu ziehen sei. Das OLG München erkannte Letzteres an, weil Videos von Nutzern ohne weiteres Zutun von YouTube für andere sichtbar gemacht werden können. Damit bestätigte es ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts München aus dem letzten Jahr.
Endgültige Forderungen wären weit höher als 1,6 Mio. EuroDie GEMA verlangt 0,375 Cent pro Abruf eines geschützten Musikvideos. Anhand exemplarisch ausgewählter Beispiele klagte sie auf einen Betrag von 1,6 Millionen Euro. Sollte sich die GEMA aber durchsetzen, würde deutlich mehr als dieser Betrag fällig werden. Deswegen wehrt sich YouTube, das sich seit 2006 im Besitz von Google befindet, energisch gegen die Forderungen und sperrte sicherheitshalber zahlreiche Videos in Deutschland. Die Rechtsstreitigkeiten zwischen GEMA und YouTube begannen bereits im Jahr 2009.
Der weitere Weg durch die InstanzenMit der heutigen Entscheidung ist dieser Rechtsstreit auch sicherlich noch nicht zu Ende. „Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen“, zeigte sich auch der zuständige Richter überzeugt. Der nächste Schritt für die unterlegene GEMA ist die Revision vor dem Bundesverfassungsgericht. Selbst eine Niederlage dort wäre noch nicht das Ende, weil in der Folge auch eine Verfassungsbeschwerde noch möglich wäre.
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