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Garantieverlust bei eigenhändig aufgerüstetem Mac mini mit Intel-Prozessor?

Wie uns ein Leser berichtet, hat der Apple-Support ihn darauf hingewiesen, dass bei eigenhändiger Aufrüstung des RAMs im neuen Mac mini mit Intel-Prozessor, anders als beim Mac mini mit PowerPC-Prozessor, Garantieansprüche erlöschen. Zwar ist beim Mac mini mit PowerPC-Prozessor eine Aufrüstung des RAMs etwas aufwändig, gegenüber dem Mac mini mit Intel-Prozessor ist sie aber weniger aufwendig und hat anscheinend keinen Garantieverlust zur Folge, weil Apple in einem zugehörigen Support-Dokument (1. Link) die Aufrüstung durch einen autorisierten Apple-Händler nur empfiehlt aber nicht fordert. In einem neueren Support-Dokument (2. Link) zum RAM-Aufrüstung des Mac mini mit Intel-Prozessor fehlt ein solcher Hinweis. Wir haben Apple diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten.

Weiterführende Links:

Kommentare

Apfelholgi
Apfelholgi16.03.06 10:16
Das können Sie aber höchstens nach der gesetzlichen Gewährleitungszeit (also z.B: beim APP) durchdrücken, denn die Aufrüstung ist Teil der normalen Nutzung eines Computers (da gibt es Gerichtsurteile)
if it looks like it works and it feels like it works than it works!
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Siemensflasher
Siemensflasher16.03.06 10:25
Auch bei Rechnern, die man nur mittels gepimpten Spachtel öffnen kann?
Bei einem klassischen PC versteh ich das ja noch.
http://www.fotofabrik-itzehoe.de
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Marcel_75@work
Marcel_75@work16.03.06 10:25
Ganz davon abgesehen ist es diese Art von Firmenpolitik, die Apple nicht zu unrecht (IMHO) in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

So "zwingen" sie Otto-Normal-Verbraucher zu ihren völlig überteuerten RAM-Preisen.

Dass umstiegswillige "PC"-User das nicht gerade "toll" finden, ist nur allzu verständlich...
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François16.03.06 10:29
Apfelholgi

Das sehe ich auch so.

Die Frage ob man die umfangreiche und für alle Seiten hervoragende gezetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmt, oder sich auf die Garantieleistungen von Apple berufen will. Bei Erstem ist ein pauschler Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich, es sei denn Apple kann einen Zusammenhang zwischen RAM-Austausch und festgestelltem Mangel beweisen.
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Tekl16.03.06 10:30
> So "zwingen" sie Otto-Normal-Verbraucher zu ihren völlig überteuerten RAM-Preisen.

Naja, ma kann ja auch bei Mactrade oder so bestellen ...
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Dr. Seltsam
Dr. Seltsam16.03.06 10:30
Falls das so sein sollte, wäre es dem Verbraucher gegenüber gelinde gesagt eine sehr unschöne Geste.

Für mich persönlich wäre es ein Show-Stopper. Apples RAM-Mondpreise zahle ich nicht.
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andif816.03.06 10:56
und wer beim neuen Mac mini einen Intel-Insidekleber draufbeppt, kann mit Busse oder Freiheitsentzug bis 5 Jahre bestraft werden !
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Rantanplan
Rantanplan16.03.06 10:57
Apfelholgi

Da wäre ich vorsichtig. Die Urteile beziehen sich (meines Wissens) auf das Öffnen eines Computers und Einstecken von z.B. PCI/AGP-Karten. Die Gerichte haben imho so argumentiert, daß die Erweiterung in diesem Fall nur die Nutzung einer bereitgestellten Funktion ist (Karte in Erweiterungsslot stecken). Ich denke sie hätten anders geurteilt, wenn man zum Aufrüsten den Rechner erst demontieren muß (weil das Demontieren durch den Käufer keine ausgewiesene Funktion des Gerätes ist).

Also ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendein Gericht das Demontieren eines komplexen technischen Gerätes durch den Kunden unterstützen würde, nur um den Speicher aufzurüsten. Das sachgerechte Demontieren erfordert immerhin gewisse Grundkenntnisse, die man allgemein bei Otto Normalverbraucher nicht voraussetzen kann. Insofern denke ich, ist Apple auf der sicheren Seite, wenn sie bei eigenmächtigem Aufrüsten die Garantie verweigern.
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck
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stefan16.03.06 11:02
Garantie und Gewährleistung sind zwei total verschiedene Sachen.
Gewährleistung regelt die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Händler. Und alleine der ist auch für die Gewährleistung zuständig. Nicht der Hersteller, sofern man nicht direkt von ihm gekauft hat.

Garantie ist eine freiwillige!! (es gibt dafür keine gesetzliche Verpflichtung!) Leistung des Herstellers oder des Händlers, der für die Inanspruchnahme eigene Regeln aufstellt.

Daher kann Apple einfach so entscheiden, wann Garantie gewährt wird und wann nicht.
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Gerundium
Gerundium16.03.06 11:15
Und wie will Apple verfahren?

Muss man die Rechnung für den RAM-Einbau im Garantiefall mit einschicken, um den Einbau durch autorisierte Fachkräfte zu beweisen?
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Rantanplan
Rantanplan16.03.06 12:08
Heiligs Blech.... Ja, Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Stiefel, ich glaube nach der 100sten Wiederholung hat das inzwischen jeder kapiert. *schnarch*

Die Frage ist doch eine ganz andere: ändert sich etwas an der Gewährleistung oder Garantie, wenn man die Schatulle aufknibbelt und das RAM selber erweitert oder nicht.
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck
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