Geplante Obsoleszenz bei Apple? Staatsanwaltschaft Paris nimmt Ermittlungen auf
Die Produkte mancher Unternehmen stehen im Ruf, keine allzu lange Lebensdauer aufzuweisen. Das liegt entweder an der mangelnden Qualität der Ware oder gar an der sogenannten „geplanten Obsoleszenz“: In einem solchen Fall möchte der Hersteller den Verschleiß des Produkts nach einer gewissen Zeitspanne absichtsvoll herbeiführen. Auch Apple blieb bislang nicht von Vorwürfen dieser Art verschont. Die französische Verbraucherorganisation Halte à l'Obsolescence Programmée (HOP) wittert eine weitere problematische Geschäftspraxis seitens des Unternehmens – die Pariser Staatsanwaltschaft nahm nun Ermittlungen auf.
Übt Apple zu starke Kontrolle der Reparaturen aus?Nimmt Apple auf die Lebensdauer der Geräte maßgeblich Einfluss, indem der Konzern die Möglichkeiten für Reparaturen einschränkt? HOP bejaht diese Frage und nimmt dabei das „Self Service Repair“-Programm ins Visier, das seit Dezember des vergangenen Jahres in einigen europäischen Ländern, darunter Deutschland und Frankreich, gestartet ist. Die Verbraucherorganisation erachtet vor allem das Pairing von Komponenten mit Seriennummern als bedenklich: Cupertino verknüpft bestimmte Bauteile mit den Nummern, um die Echtheit zu verifizieren. Laut HOP beeinträchtigt diese Praxis die Durchführung von Reparaturen negativ, da die Funktionalität bestimmter Features nicht mehr gegeben ist, wenn nicht zertifizierte Komponenten zum Einsatz kommen.
HOP: Reparaturkits sind umweltschädlichEs handle sich daher um geplante Obsoleszenz im weitesten Sinne: Da Reparaturen aus Sicht von HOP erschwert würden, müssten Betroffene den Kauf eines neuen Geräts erwägen. HOP unterstellt dem „Self Service Repair“-Programm zudem einen umweltschädigenden Aspekt, da die von Apple verschickten Reparaturkits groß und schwer seien. Die Verbraucherschützer konnten sich schon einmal gegen Apple durchsetzen: Vor einigen Jahren monierten sie den Leistungsabfall von iPhones mit einem betagten Akku. Das Unternehmen wurde mit einer Geldstrafe in Millionenhöhe belegt.