Gericht: App Store ist kein unzulässiges Monopol - Apple muss keine 200 Milliarden US-Dollar zahlen
200 Milliarden US-Dollar: Eine Schadenersatzforderung in dieser Höhe war der wesentliche Bestandteil einer Sammelklage, welche im Juli dieses Jahres gegen Apple eingereicht wurde (siehe
). Die Entwickler von zwei kostenlosen Apps, deren Aufnahme in den iOS App Store der iPhone-Konzern abgelehnt hatte, sahen sich und andere durch dieses Verhalten des kalifornischen Unternehmens benachteiligt und finanziell geschädigt. Das US-Bezirksgericht für das nördliche Kalifornien sollte Apple daher untersagen, "sinnvollen Apps" den Zugang zum App Store zu verwehren.
Richter lehnt Eröffnung des Verfahrens abDie Kläger, bei denen es sich um die Entwickler der abgelehnten Apps "Coronavirus Reporter" und "Calendar Identifier Scheduling Platform" handelt, warfen Apple vor, beim iOS App Store ein Monopol auszunutzen. Mit der "Class Action Lawsuit" wollten sie das Unternehmen dafür zur Rechenschaft ziehen – scheiterten aber jetzt auf ganzer Linie. Der zuständige Bundesrichter Edward Chen wies laut
Courthouse News nicht nur ihren Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab, sondern auch die Klage an sich. In seiner 34 Seiten langen Begründung der Zurückweisung fand er deutliche Worte, welche Apples Position in laufenden und künftigen Wettbewerbsklagen und -verfahren stärken dürfte. Die Kläger hätten nicht nur sehr schwache Argumente vorgetragen, befand Chen, ihre Vorwürfe seien zudem nicht stichhaltig.
Apples Geschäftsgebaren verstößt nicht gegen WettbewerbsrechtEntscheidend für die Niederlage der Kläger war die Tatsache, dass sie Apple gleich in mehreren Märkten monopolistisches Verhalten vorwarfen, etwa im Smartphone-Sektor insgesamt sowie im Hinblick auf den Vertrieb von Apps für Mobilgeräte. Diese Begriffe seien zu weit gefasst und damit ungenau, befand der Richter. Wesentlich wichtiger für Apple ist jedoch ein anderer Teil der Begründung: Zwar verfügt der iPhone-Konzern seiner Meinung nach beim iOS App Store ohne Zweifel über eine Monopolposition, diese sei aber juristisch nicht zu beanstanden. Solche "Single-Brand-Markets" seien nicht unüblich, so der Richter, und daher für sich betrachtet noch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Chen verglich den iOS App Store mit einer Zeitung, welche bestimmten Anzeigenkunden die Schaltung von Annoncen verweigert. Das sei im Allgemeinen nicht illegal. Ein Wettbewerbsverstoß liege erst dann vor, wenn Anzeigen für konkurrierende Nachrichtenangebote ausgeschlossen würden.
Wertvolle Argumente für künftige VerfahrenDie aktuelle Gerichtsentscheidung liefert Apple wertvolle Argumente für künftige Klagen. Darüber hinaus dürfte der iPhone-Konzern sie in diversen Wettbewerbsverfahren gegenüber den Kartellbehörden mehrerer Länder zu seiner Verteidigung vorbringen können. Die jetzt abgewiesenen Kläger kündigten allerdings unmittelbar nach der Entscheidung an, in Berufung gehen zu wollen.