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Gericht bewertet unbefugte Nutzung eines fremden offenen Wireless-LAN als Straftat

Wie Heise Online berichtet, hat das Amtsgericht in Wuppertal bereits im vergangen Jahr erstmals darüber entschieden, wie das unbefugte Eindringen in fremde offene Wireless-LANs zu bewerten ist, wenn dies ohne deren Zustimmung erfolgt. In dem verhandelten Fall hatte der Beklagte sich vom Bürgersteig aus in das Wireless-LAN eines Nachbarn eingewählt. Als dies vom Nachbarn bemerkt wurde, hat er trotz einer Flatrate Strafanzeige erstattet. Das Gericht gab dem Kläger recht und wertete das Vorgehen des Beklagten als eine Handlung gegen das Abhörverbot. Auch wenn der Router des Geschädigten dem Täter eine IP-Adresse zugesandt hatte, hätte dieser die IP-Adresse nicht nutzen dürfen, da sie ausschließlich für die Nutzung des Geschädigten vorgesehen war. Dabei hat das Gericht die IP-Adresse außerdem auch als personenbezogene Daten gewertet, obwohl sie nur einem Gerät und keiner Person zugeordnet werden kann. Da es sich um das erste Urteil über solch einen Fall handelte, erhielt der Beklagte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

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Kommentare

itsnogood7116.05.08 12:19
Aber hoffentlich ist das eine Straftat.

Sehe ich ähnlich wie ein Haus zu durchsuchen, nur weil die Tür offen ist.
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Blofeld
Blofeld16.05.08 12:20
die deutschen Gerichte mal wieder. Wie war das noch mit den verbotenen Links? Gehen Richter eigentlich jemals in die bösen Internetze?
Naja, mit einem iPod Touch kann man ja gut rennen, wenn der Nachbar mit seiner Schaufel in der Hand angerannt kommt...
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Blofeld
Blofeld16.05.08 12:20
passwort?
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DonQ
DonQ16.05.08 12:23
das müsste man sich mal im einzelnen anschauen, so ist die meldung eigentlich nur effekthascherei.
an apple a day, keeps the rats away…
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Dege
Dege16.05.08 12:24
Steht eigentlich itgendwo in dem Artikel wo das war? USA nehme ich an
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erikhuemer
erikhuemer16.05.08 12:24
naja. 1. ist es nicht sooo unüblich sich in fremde W-LANS einzuwählen, wie in fremde Häuser zu gehen, deren Tür offen ist und zweitens schauich mir an, was so is, wenn ich mein Haus nicht versperre, jemand steigt ein und entzündet meinen Öltank im Keller. Ich nehme schon an, dass mich da eine Mitschuld samt Schadenersatz trifft.
Der Fortgang der wissenschaftlichen Entwicklung ist im Endeffekt eine ständige Flucht vor dem Staunen. Albert Einstein
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halebopp
halebopp16.05.08 12:26
itsnogood71, sehe ich auch so.
Wenn ich meine Haustüre nicht verschliesse,
hat hier trotzdem keiner was drin verloren.
Es sei denn, dass ich ihn ausdrücklich einlade.

Man kann ja ein Schild in den Garten stellen:
"Mein WLAN ist für alle da"
Aber das würde glaube ich der Provider nicht sooo gern hören...
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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ibookpaul
ibookpaul16.05.08 12:29
Wenn die Richter nur beim Lauschangriff, Online-Durchsuchung, etc so konsequent wären
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DonQ
DonQ16.05.08 12:30
kann mich auch an ein urteil erinnern bei dem ein autotfahrer eine frau mit dem auto vom "parkplatz" gedrängt/geschoben hat…war natürlich auch ein richter, nur so am rande.
an apple a day, keeps the rats away…
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Blofeld
Blofeld16.05.08 12:34
ibookpaul
yep!
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Zacks
Zacks16.05.08 12:35
Wer zu blöde ist sein WLAN zu verschlüsseln ist selber schuld
Wiedermal ein Urteil von dümmlichen Richtern die keine Ahnung von der Materie haben imho...
Ware wa messiah nari!
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MacMarco Pro
MacMarco Pro16.05.08 12:39
Wenn ich ein offenes W-Lan entdecke, dann heißt das für mich - ich darf da rein. Wieso sonst sollte es auch geöffnet sein ?
Melosine: Kraweel, kraweel! Taub-trüber Ginst am Musenhain, trüb-tauber Hain am Musenginst: kraweel, kraweel!
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zackenbarsch
zackenbarsch16.05.08 12:40
Hm, finde ich an sich schon etwas bedenklich. Ich selber habe ein Handy mit WLAN-Unterstützung und nutze es auch gerne in Kneipenvierteln oder am Bahnhof oder sonstwo in der Stadt. Da buche ich mich irgendwo ein, wo es nur eben geht. Aus dem Namen ist nicht immer klar, ob das nun ein "privates" Netz ist oder z.B. ein Cafe, welches diesen Service anbietet. Ebenso, wenn ich mich mit dem Laptop irgendwo aufhalte.

Wer das Netz offen lässt muss eben damit rechnen - auch ohne böswillige Absicht.

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Mac128k
Mac128k16.05.08 12:42
Dege
Nicht USA - Wuppertal

im Übrigen, das Urteil ist vollkommen korrekt, wer ein fremdes WLAN benutzt ohne den Besitzer zu fragen, handelt kriminell.
Es hat ja auch niemand das Recht in mein Haus zu kommen und sich in der Küche was in der Mircowelle warm zu machen, bloss weil ich die Haustür offen habe und grad im Garten bin. Ich kann das Rechtsverständniss (besser fehlendes Unrechtsverständnis ) von manchen Leuten einfach nicht verstehen.

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smokeonit
smokeonit16.05.08 12:43
da sieht man wie unbdarft richter sind, schon eher minderbemittelt!

mein offenes wlan darf man weiterhin ohne verklagt zu werden nutzen!!!



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aikonch16.05.08 12:47
Das mit dem Haus ist ein mit Verlaub Schwachsinniger Vergleich....gehe ich bei jemandem einfach so ins Haus weil die Türe offen ist kann ich diesen zu Tode erschrecken, nackt in der Dusche sehen oder mit meinen Schuhen seinen Boden beschmutzen, seine Nachbarn meinen ich sei der Hausfreund usw.
Nutze ich aber mal schnell ein offenes WLAN um meine Mails abzurufen ist das vollkommen ok wie ich meine, etwas anderes wäre ich würde über lange Zeit das WLAN meines Nachbars nutzen für legale oder gar illegale Dinge!
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halebopp
halebopp16.05.08 12:48
Ok wenn ich mein WLan nicht verschlüssele, ist das zumindest kein Grund, einen fremden Benutzer gleich anzuzeigen. Aber uneingeladen da rein zu gehen, ist auch nicht ok. Man darf ja auch nicht einen Kasten Bier mitnehmen, nur weil er vor meiner Haustür steht. Ich bin allerdings schon mal uneingeladen auf ner Party gewesen. Das war echt toll - jeder der Veranstalter dachte, der andere hätte mich eingeladen... Und wenn einer in der Strassenbahn meine Zeitung mitliest, dann macht er sie damit nicht kaputt. Vielleicht kommt es nur auf den Schaden an - und wenn keiner ist...
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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Anthony16.05.08 12:49
Prinzipiell bin ich ja auch dafür, den Privaten Bereich zu schützen. Aber dieses Urteil ist prinzipiell total realitätsfremd. Man beurteile mal die folgenden Situationen gemäß dieses Urteils:

1.) Wie erkenne ich ein echtes freies WLan von einem "nicht freien" freien WLan?

2.) Was passiert, wenn sich meine Hardware ohne zutun mit einem freien WLan verbindet? Dieses kann passieren...

3.) Stichwort Hersteller-Einstellung: Wenn ich in meinem Notebook die Hersteller-Einstellung gespeichert habe, diese automatisch benutzte, und zufällig in die Nähe eines anderen Netzes komme, dass mit den gleichen Hersteller-Einstellungen arbeitet..

In dem konkret behandelten Fall ging es tatsächlich darum, dass jemand das WLan einer anderen Person mutwillig benutzt hatte, da er für einen eigenen Zugang nicht zahlen wollte. Natürlich ist das irgendwie nicht korrekt, aber es ist auch nicht so wie die zuvor erwähnte offene Tür, in die keiner rein zu gehen hat.
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lohla16.05.08 12:51
@Mac128k

Der vergleich mit dem Haus hinkt.

Ich denke das ist wie mit unabgeschlossenen Autos - Anstiftung zur Straftat - das wird mit einem Busgeld geahndet.
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Anthony16.05.08 12:53
im Übrigen, das Urteil ist vollkommen korrekt, wer ein fremdes WLAN benutzt ohne den Besitzer zu fragen, handelt kriminell.
Es hat ja auch niemand das Recht in mein Haus zu kommen und sich in der Küche was in der Mircowelle warm zu machen, bloss weil ich die Haustür offen habe und grad im Garten bin. Ich kann das Rechtsverständniss (besser fehlendes Unrechtsverständnis ) von manchen Leuten einfach nicht verstehen.

Da gibt es einen kleinen und feinen Unterschied.. eigentlich sogar einen gigantischen unterschied... sogar mehrere.. nach allgemeinem Verständnis dürfte dein privates Haus auch relativ eindeutig als solches zu erkennen sein. Bei einem offenen WLan ist dieses nicht der Fall. Zum anderen erfordert das Betreten deines Privaten Eigentums zwingend meine aktive Beteiligung. Dieses ist im Bezug auf (freie) WLans auch nicht zwingend gegeben.
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oliver
oliver16.05.08 12:55
aikonch
mitnichten. der vergleich passt sogar sehr gut, weil - juristisch gesehen - diese beiden sphären sehr ähnlich sind.

das mangelnde unrechtsbewusstsein der meisten hier empfinde ich maximal als stammtischniveau. bis es mal einen selber trifft. (möchte mal die reaktion sehen, wenn jemand den schreibtisch im büro durchwühlt. der war ja auch ungeschützt)
multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett
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Anthony16.05.08 12:55
Ich denke das ist wie mit unabgeschlossenen Autos - Anstiftung zur Straftat - das wird mit einem Busgeld geahndet.

So sollte es denke ich eher sein.. das jemand, der nicht berechtigt ist, "sein" Internet mit anderen zu teilen, das Vergehen begeht. Ein WLan zu betreiben ist dann halt kein untechnisches Kinkerlitzchen und Bedarf eines gewissen Sachverstandes.
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ecaps8116.05.08 12:56
Nehmen wir einen Sportplatz
Die gibts auch offen und privat
Wenn jetzt ein Sportplatz nicht abgesperrt ist
Kein Hinweis dort steht das er privat ist
Sollt ich dann herausfinden wem er gehört und ihn um erlaubniss fragen
oder kann ich annehmen das er für die Gesellschaft ist?

Beim Haus sehe ich eher den Vergleich mit einem Computer
Wenn ein Macbook Pro wo auf der Wiese steht und in der nähe niemand ist dann geh ich auch nicht hin und verwende es weil ich weiss das da private daten oben sind
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crissi16.05.08 12:57
So ein Quark, wenn ich mein Auto nicht abschliesse, wird es möglicherweise abgeschleppt, weil ich potentielle Diebe dazu verführe es mitzunehmen bzw. leerzuräumen.

Es ist ganz einfach, offenes WLAN darf genutzt werden (darum ist meines ja per WPA2 gesichert - nicht damit es keiner nutzen kann, sondern damit keiner damit Illegales macht).

Wenn ich dann ein offenes WLAN nutze, muss ich nur damit rechnen, dass der Besitzer Passwörter zB zur Mailbox mitliest.

Da sich manche Geräte je nach (Standard-)Konfiguration auch schon einmal automatisch in das nächstbeste offene WLAN einwählen, sehe ich da keinen Grund zu klagen.

Auto/Haus und WLAN unterscheiden sich ja nun dadurch, dass (Flatrate und legale Nutzung vorausgesetzt) kein Schaden für den Besitzer entsteht.

Aber es gibt ja auch Leute, die klagen, weil der Nachbar eine Kirsche vom falschen Obstbaum gepflückt hat.
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Anthony16.05.08 12:57
das mangelnde unrechtsbewusstsein der meisten hier empfinde ich maximal als stammtischniveau. bis es mal einen selber trifft. (möchte mal die reaktion sehen, wenn jemand den schreibtisch im büro durchwühlt. der war ja auch ungeschützt)

Das technische Verständnis der einiger hier empfinde ich maximal als stammtischniveau. Wie bitte soll ich eine freies freies WLAn von eine unfreien freien WLan unterscheiden? Bei einem Schreibtisch besteht der Zweifel in keinster Weise...
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ibookpaul
ibookpaul16.05.08 12:58
Ich denke das Hauptproblem und die Ursache warum diese Probleme entstehen ist das einfache "default"-Seting der Geräte. Viele Leute schließen ihr Gerät an, geben ihre Daten ein und das war's. Ich denke der Vergleich mit dem Haus hinkt, da hier ein Grundstück betreten wird. Der W-LAN Router sendet ja das Signal über die Wohnungsgrenzen hinweg. Der Kläger hätte die Möglichkeit gehabt das Sendesignal zu reduzieren oder das Netzwerk zu verschlüsseln. Wenn man da mit natürlichem Menschenverstand rangeht müsste man eigentlich sagen: Offen - Offen, Verschlüsselt - Zu! - Just like that!
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Anthony16.05.08 12:58
So ein Quark, wenn ich mein Auto nicht abschliesse, wird es möglicherweise abgeschleppt, weil ich potentielle Diebe dazu verführe es mitzunehmen bzw. leerzuräumen.

Dafür kanst du teilweise echt eine Anzeige bekommen (also wenn du das Auto offen lässt)
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erko16.05.08 13:01
Offene W-LANs werden nach diesem Urteil wie Pilze aus dem Boden schießen. Schließlich brauchen Anwälte auch Einnahmequellen.
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ibookpaul
ibookpaul16.05.08 13:04
Dafür kanst du teilweise echt eine Anzeige bekommen (also wenn du das Auto offen lässt)

Stimmt, kostet 15 Euro
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halebopp
halebopp16.05.08 13:09
Also ich sehe kein Problem darin, wenn hier jemand vorbeifährt und mal eben seine emails abgleicht. Aber wenn, wie in diesem Fall, jemand systematisch meine offene Adresse nutzt, um sich selbst die Kosten für einen Provider zu ersparen, so halte ich das doch für bedenklich.
Bedenklich zumindest für den illegalen Nutzer, der auf seinen Geisteszustand überprüft werden müsste. Wer macht denn so was systematisch?!?
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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