Gericht bewertet unbefugte Nutzung eines fremden offenen Wireless-LAN als Straftat
Wie Heise Online berichtet, hat das Amtsgericht in Wuppertal bereits im vergangen Jahr erstmals darüber entschieden, wie das unbefugte Eindringen in fremde offene Wireless-LANs zu bewerten ist, wenn dies ohne deren Zustimmung erfolgt. In dem verhandelten Fall hatte der Beklagte sich vom Bürgersteig aus in das Wireless-LAN eines Nachbarn eingewählt. Als dies vom Nachbarn bemerkt wurde, hat er trotz einer Flatrate Strafanzeige erstattet. Das Gericht gab dem Kläger recht und wertete das Vorgehen des Beklagten als eine
Handlung gegen das Abhörverbot. Auch wenn der Router des Geschädigten dem Täter eine IP-Adresse zugesandt hatte, hätte dieser die IP-Adresse nicht nutzen dürfen, da sie ausschließlich für die Nutzung des Geschädigten vorgesehen war. Dabei hat das Gericht die IP-Adresse außerdem auch als personenbezogene Daten gewertet, obwohl sie nur einem Gerät und keiner Person zugeordnet werden kann. Da es sich um das erste Urteil über solch einen Fall handelte, erhielt der Beklagte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.
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