Gerichtliche Niederlage: Apple erhält in Brasilien keine exklusive iPhone-Marke
Brasilien zählt zu den Märkten, die Apple verstärkt ins Visier nimmt, da dort hohe Wachstumsraten zu erwarten sind. Umso wichtiger ist es natürlich, in Brasilien mit den bekannten Marken antreten zu können; was im Falle des iPhones aber problematisch ist. Ein
heimisches Unternehmen hatte bereits sieben Jahre vor der Präsentation des ersten iPhones den Produktnamen angemeldet, dies allerdings ohne ein tatsächliches Produkt anzubieten.
Vor Gericht wurde nun verhandelt, ob das Unternehmen namens IGB Eletronica oder ob Apple das Markenrecht für sich beanspruchen kann. Apple drängte darauf, exklusiven Markenschutz zu erhalten, immerhin habe
IGB Eletronica erst im vergangenen Dezember ein eigenes iPhone vorgestellt und die Marke zuvor nicht genutzt. Allerdings konnte sich Apple mit diesen Argumenten nicht durchsetzen, das Gericht lehnte Apples Antrag ab. Somit steht IGB Eletronica weiterhin der Weg frei, ein iPhone mit Android als Betriebssystem in Brasilien zu verkaufen.
Auch Apple darf das iPhone anbieten; nach dem Gerichtsentscheid kann IGB Eletronica aber exklusive Markenrechte in Anspruch nehmen und Apple deswegen verklagen. IGB zeigte sich gesprächsbereit und offen für eine außergerichtliche Einigung. Man kann allerdings davon ausgehen, dass diese alles andere als preisgünstig für Apple ausfallen wird. Apple prüft nun, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen und die Angelegenheit erneut zu verhandeln.
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