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Gerichtsurteil: Nutzung von WhatsApp verstößt gegen geltendes Recht

WhatsApp - ein Messenger mit einer Erfolgsgeschichte. In der ersten Zeit als WhatsApp-Anwender musste man noch im Internet nach Foren und anderen Anwendern suchen, um überhaupt mit irgendjemandem schreiben zu können. Doch plötzlich nutzte den Dienst fast jeder und dies erkannte man auch schnell, denn WhatsApp durchsucht und speichert das Adressbuch jedes Anwenders und schaut beispielsweise, ob neue Nutzer hinzugekommen sind.


Genau um dieses Verhalten geht es in einem neuen Gerichtsurteil. Eigentlich behandelte das Verfahren, ob ein von seiner Frau geschiedener Vater seinen Sohn an Wochenenden sehen darf. Neben einigen anderen Auskünften wurde auch die Smartphone- und WhatsApp-Nutzung des Kindes angegeben. In dem Urteil nimmt diese aber einen großen Platz ein. So soll sich die Mutter durch Portale über Datenschutz informieren und ihrem Kind diese Thematik gegebenenfalls näher bringen.


Aber gerade bei WhatsApp sorgt der Datenschutz für große Probleme. Denn das unverschlüsselte Hochladen und Speichern aller Kontakte eines Adressbuchs ist bei dem Messenger in den AGBs so eingetragen, in Deutschland aber nicht erlaubt. Dem Richter zufolge müsste ein Nutzer somit von jedem seiner Kontakte zunächst eine schriftliche Einwilligung zum Hochladen einholen. Dies ist natürlich wenig praktikabel und somit könnte das Gerichtsurteil starke Konsequenzen für sämtliche deutsche WhatsApp-Anwender haben.

Konsequenzen für Anwender
Möglicherweise stehen wir vor einer Abmahnungs-Welle, bei der man gar nicht einschätzen kann, welches Ausmaß diese annehmen könnte. Denn jeder Nutzer wäre theoretisch in der Lage, jeden seiner Kontakte abzumahnen. Im Gegenzug könnten Anwender auch von jedem seiner Kontakte abgemahnt werden. Sicherlich werden sich findige Abmahnanwälte finden, die das große Geschäft wittern. Mittlerweile nutzen auch viele Nachrichtenportale den Dienst und speichern teils zehntausende Nutzerdaten.

Dass die Bundesregierung nur wegen WhatsApp den entsprechenden Teil des Gesetzes ändert, ist unwahrscheinlich. Auf der anderen Seite ist es ebenfalls unwahrscheinlich, dass WhatsApp etwas an seiner Geschäftspraxis ändern wird. Die sicherste Lösung für Anwender wäre somit, auf einen anderen Messenger mit höherem Datenschutz und ohne die Adressbuch-Praktiken zu wechseln und WhatsApp gänzlich vom Smartphone zu verbannen.

Weiterführende Links:

Kommentare

rene204
rene20428.06.17 10:15
"Die sicherste Lösung für Anwender wäre somit, auf einen anderen Messenger mit höherem Datenschutz und ohne die Adressbuch-Praktiken zu wechseln und WhatsApp gänzlich vom Smartphone zu verbannen."

Genau so ist es.
Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...
+16
cosmos2251
cosmos225128.06.17 10:32
Bei aller Aufgeregtheit sollte man bedenken, dass es sich nicht um ein "Obergerichtliches" Urteil handelt, also andere Gerichte davon abweichen können.

Und vor allem, dass es auch andere Meinungen dazu gibt. Z.B. kommt ein renomierter Medienanwalt zum Schluß:
"Nach § 1 Abs.2 Nr.3 BDSG scheidet die Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei einer persönlichen oder familiären Nutzung von Whatsapp bereits grundsätzlich aus."

Was nichts anderes bedeutet, dass das Bundesdatenschutzgesetz im Zusammenhang mit Familie und Freunden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG ) gar nicht anwendbar ist und das AG Bad Hersfeld schon von grundsätzlich falschen Voraussetzungen ausgeht!
0
nane
nane28.06.17 10:34
Wäre es für Anbieter wie z.B. WhatsApp nicht einfacher, Deutschland komplett zu blocken? Die Streaming Anbieter (DAZN, Netflix usw.) können das ja auch.

Dann kann sich WhatsApp überlegen (ob sich der Aufwand) speziell für die deutschen irgendwelche extra "Zustimmungs-OK-Klickboxen" mit 1001 Hinweisen und Belehrungen und "Sind sie wirklich sicher?" Abfragen eingebaut werden, wirklich lohnt.

Und alle anderen Länder machen eben, was Sie für wichtig halten. Problem erledigt.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
+1
xaibex
xaibex28.06.17 10:38
Was ich mir gedacht habe:
Sollte mich tatsächlich jemand abmahnen, weil er herausgefunden hat dass ich Whatsapp nutzen sollte. Kann er dies ja nur rausgefunden haben, indem er meine Handynummer ohne meine Zustimmung mit Whatsapp synchronisiert hat, und anschließend nachgeschaut hat ob ich tatsächlich bei Whatsapp bin. Damit kann ich ihn also selbst abmahnen.
+1
athlonet28.06.17 10:51
xaibex
Was ich mir gedacht habe:
Sollte mich tatsächlich jemand abmahnen, weil er herausgefunden hat dass ich Whatsapp nutzen sollte. Kann er dies ja nur rausgefunden haben, indem er meine Handynummer ohne meine Zustimmung mit Whatsapp synchronisiert hat, und anschließend nachgeschaut hat ob ich tatsächlich bei Whatsapp bin. Damit kann ich ihn also selbst abmahnen.

Es reicht ja schon wenn man die abmahnt, die einen immer anmaulen, dass man sich doch endlich auch Whatsapp zulegen soll
Dann ist wenigstens endlich Ruhe
+12
Bernd
Bernd28.06.17 10:57
Die Chance für iMessage?
Würde Apple den Messanger endlich mal für Android veröffentlichen würde diesen viel mehr Menschen nutzen – behaupte ich mal
+13
HarryVZ28.06.17 10:58
Ich habe beim herauskommen von Whatsapp und schon zu alle meine Kontakten gesagt.. jeder der Whatsapp nutzt - oder ähnliche Apps die Kontakte ohne meine Einwilligung auf einem Server hochlädt - der hat meine Nummer sowie Kontaktdaten zu löschen da ich dies nicht dulde.
Ich habe in der Vergangenheit deswegen auch schon Personen erfolgreich verklagt.
+5
Bernd
Bernd28.06.17 10:59
HarryVZ
Ich habe in der Vergangenheit deswegen auch schon Personen erfolgreich verklagt.

Du bist aber auch ein Hardliner
+9
achimneedsjesus28.06.17 11:10
Moment. Ich konnte WA nie leiden. Aber das hier heißt ja, dass meine Daten in den Adressbüchern aller meiner Freunde, die das nutzen nach USA übertragen wurden, also Facebook usw. zur Verfügung stehen. Man bedenke, dass die Zusammenführung aller Adressbücher ein Netzwerkcluster ergeben, das die "guten" und bösen geheimen Buben zu meinem Schaden nutzen können. Z.b. Wenn einer austickt, der mich in seinem Adressbuch hatte. Und alles auf ewig, unlöschbar, unkontrollierbar und unkorrigierbar gespeichert ohne Anrecht auf irgendwas. Wie lieblich. Heute tu ich nichts Illegales. Aber wer weiß, wann Gesetze so geändert werden, dass man für heute Legales morgen unter Druck gerät? Die Netze sind gespannt. Auch dann, wenn ich selber nur "sichere" Messenger verwende. Wenn ich nur dran denke, was wir bei der vorletzten Menschenzählung in D für Krawall gemacht haben über zu persönliche Datenerfassung. Und heute? Nicht witzig. Echt nicht.
Immer druff! Das Leben ist kurz genug. Lieber mit Risiko was erleben, als das Gegenteil.
+10
iEi
iEi28.06.17 11:25
Lächerliches Urteil der veralteten Rechtslage und der ewig gestrigen Bedenkenträger.

Schon mal nachgedacht warum wir in DE so langsam aber sicher den Anschluss verlieren und es eben keine deutschen Dienste, Services etc mehr gibt?

Statt Chancen werden immernur die absoluten Worts-Case Endzeitszenarien diskutiert.
Dann meldet euch doch überall ab und zieh in ne einsame Hütte in die Berge.
-13
MikeMuc28.06.17 11:29
Die einzig wahre Konsequenz wäre das endlich mal jemand WA wegen diesem Upload verklagt und offiziell per Urteil festgestellt wird das dieser Teil der AGB ungültig ist. Dann müßte nämlich WA handeln und die App so abändern das eben keine Adressdaten mehr dort hochgeladen werden.
+9
schmoddr
schmoddr28.06.17 11:30
Was wären denn sichere Alternativen? Greifen nicht alle Messenger aufs Adressbuch zu? Oder geht es darum, dass es bei Whatsapp automatisch funktioniert und nicht abschaltbar ist? Wie ist das beispielsweise bei Threema wenn ich dort erlaube auf die Kontakte zuzugreifen? Ein ähnlicher Fall? Muss dann jeder händisch bzw per Einladung hinzugefügt werden? Fragen Fragen Fragen...
Auf jeden Fall ist das Ganze mal wieder unfassbar lächerlich! Wenn die App gegen unsere Gesetze verstößt, hat der Gesetzgeber Whatsapp zu belangen und sie zu zwingen, entweder den Vertrieb in Deutschland zu blocken oder nachzubessern. Da ich als Nutzer ja gar keine Wahl habe, das Verhalten der App zu beeinflussen, kann man nicht einfach damit argumentieren, dass man die App ja nicht nutzen muss. Wenn sie per se illegal ist, muss sie verboten werden und nicht Nutzer abgemahnt werden.
-3
elBohu
elBohu28.06.17 11:32
iEi, auch nichts zu verbergen, gell?
Es passieren einfach Dinge, die man so nicht dulden Darf, nur weil jemand damit sein Geld verdient!
Was heißt hier veraltete Rechtslage?
Es werden Personenbezogene Daten in Drittländer übertragen und das ohne das Wissen, oder die Zustimmung der Besitzer.
Würde das nur für WhatsApp Kunden gelten: macht doch!, es gilt aber eben für alle Daten im Adressbuch! Man muss also nicht bei WhatsApp sein, es reicht zu wissen, dass man bei einem im Adressbuch ist und der WhatsApp nutzt.
Ich werde nun auch keinen verklagen, denke ich. Aber das ist Typisch für unsere Zeit: WhatsApp ist kostenlos, jeder hat es, also ist es geil!. Ich habe nichts zu verbergen, was soll schon passieren und so fort.

Vielleicht tut sich endlich was, wenn nicht, hoffe ich auf eine Abmahnwelle, einfach nur, damit der eine oder andere wieder wach wird.
wyrd bið ful aræd
+13
ts-e
ts-e28.06.17 11:40
schmoddr

Es ist nicht lächerlich!
Das ist Datenschutz und der ist nun mal nicht lächerlich!

Ich möchte nicht das meine Daten zu WhatsApp kommen!
Jeder der mich danach fragt, ob ich WhatsApp habe, bekommt von mir die Antwort: nutze ich nicht und will ich nicht nutzen!

Man könnte vielleicht WhatsApp nutzen, ohne die Adressbücher zu synchronisieren! Ob das geht, weiß ich allerdings nicht!

Übrigens ist es ein ähnlicher Sachverhalt, wenn Bilder auf FB geladen werden sollen, wo ich mit abgebildet bin! Das möchte ich auch nicht!
Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa
+6
MLOS28.06.17 11:49
Dann wäre der iCloud-Syncber auch nicht legal. Dort werden auch Kontakte hochgeladen, ohne den anderen zu fragen.
0
nacho
nacho28.06.17 11:50
nane
Wäre es für Anbieter wie z.B. WhatsApp nicht einfacher, Deutschland komplett zu blocken? Die Streaming Anbieter (DAZN, Netflix usw.) können das ja auch.

Dann kann sich WhatsApp überlegen (ob sich der Aufwand) speziell für die deutschen irgendwelche extra "Zustimmungs-OK-Klickboxen" mit 1001 Hinweisen und Belehrungen und "Sind sie wirklich sicher?" Abfragen eingebaut werden, wirklich lohnt.

Und alle anderen Länder machen eben, was Sie für wichtig halten. Problem erledigt.

So einfach ist aber die Rechnung nicht, die Deutschen kommunizieren ja nicht alle nur innerhalb von DE, sondern auch ins Ausland. Wenn man jetzt DE ausschliesst müssten auch Millionen von Ausländern was neues benutzen um mit den Leuten in DE in Kontakt zu treten.
-1
pa-peter28.06.17 11:51
ts-e
(...)
Man könnte vielleicht WhatsApp nutzen, ohne die Adressbücher zu synchronisieren! Ob das geht, weiß ich allerdings nicht!
(...)
So nutze ich WA - Komfort sieht anders aus, brauche es aber auch nur wegen "Gruppenzwang" in mehreren Vereinen, die WA als Gruppen-Messanger nutzen.
Man kann keine Konversation starten - nur antworten!
0
MikeMuc28.06.17 11:52
MLOS
Dann wäre der iCloud-Syncber auch nicht legal. Dort werden auch Kontakte hochgeladen, ohne den anderen zu fragen.
Nein, das wäre es nicht. Denn diese Daten sind nur dir zugänglich. WhatsApp greift dagegen auf die Inhalte zu und vergleicht die mit den Adressbüchern von wildfremden Menschen. Das ist illegal.
+9
schmoddr
schmoddr28.06.17 11:52
ts-e

Lächerlich finde ich nicht die Thematik "Datenschutz". Im Gegenteil. Lächerlich finde ich, ein illegales Programm zuzulassen und dann irgendwann auf die Nutzer los zu gehen. Man kann bei Whatsapp eben nichts abschalten. Sonst wäre ja der Nutzer in der Verantwortung (meiner Meinung nach). Nutzt nicht sogar der öffentliche Dienst (Polizei) mittlerweile Whatsapp?
Lächerlich, dass man es nicht schafft, einem Konzern wie Facebook auf die Füße zu treten. Dafür werden dann die Nutzer angreifbar gemacht.
+1
MikeMuc28.06.17 11:54
nacho
Wenn man jetzt DE ausschliesst müssten auch Millionen von Ausländern was neues benutzen um mit den Leuten in DE in Kontakt zu treten.
Ja und? Entweder man will Kontakt oder nicht. Falls ja, muß man einen Kommunikationskanal wählen den beide benutzen können / dürfen. In diesem falle also was anderes als WA. Gibt ja genug Alternativen
+2
Unwindprotect28.06.17 11:54
Es befinden sich ein paar massive Fehler im Artikeltext:

"...denn WhatsApp durchsucht und speichert das Adressbuch jedes Anwenders und schaut beispielsweise, ob neue Nutzer hinzugekommen sind."

Das stimmt so nicht. WhatsApp sendet nicht das Adressbuch sondern es sendet die zu einem bestimmten Zeitpunkt im Adressbuch befindlichen Telefonnummern um jeweils zu checken ob diese Telefonnummer ein aktiver WhatsApp-Nutzer ist. Gespeichert werden diese Telefonnummern nicht. Für diesen Check muss WhatsApp nur die Telefonnummern der aktiven WhatsApp-Nutzer speichern - bei deren Anmeldung beim Dienst! - und die haben ja alle zugestimmt.

"Denn das unverschlüsselte Hochladen und Speichern aller Kontakte eines Adressbuchs ist bei dem Messenger in den AGBs so eingetragen,..."

Es werden nicht "die Kontakte" sondern lediglich die Telefonnummern verschickt. Außerdem werden sie nicht "unverschlüsselt" verschickt.
("During this entire process, phone numbers are sent to WhatsApp for lookup, securely, over an encrypted connection.")

Weiterhin werden sie nicht gespeichert.

Entsprechend steht all dies natürlich auch nicht in den AGB.

MacTechNews tut sich hier (leider mal wieder) nicht besonders hervor durch ordentliche Recherche und verbreitet lieber Unwahrheit und FUD. Bringt so vielleicht mehr Klicks Keine Ahnung.
+1
schmoddr
schmoddr28.06.17 11:54
pa-peter

Das kann man ja gerade nicht! Whatsapp synchronisiert doch automatisch ab der Zustimmung zu den AGBs
0
MLOS28.06.17 11:55
MikeMuc
MLOS
Dann wäre der iCloud-Syncber auch nicht legal. Dort werden auch Kontakte hochgeladen, ohne den anderen zu fragen.
Nein, das wäre es nicht. Denn diese Daten sind nur dir zugänglich. WhatsApp greift dagegen auf die Inhalte zu und vergleicht die mit den Adressbüchern von wildfremden Menschen. Das ist illegal.
Achsoich dachte, die werden da nur hochgeladen. Wieso muss der Kram verglichen werden? Naja, ich werde es wohl auch demnächst löschen.
+3
Stresstest28.06.17 11:56
Nun ist mein Kommentar weg

Ich dachte bisher immer, das WA nur die Nummer übermittelt, damit WA feststellen kann, ob jemand WA nutzt oder nicht.

So wie sich das liest, wird ja aber das KOMPLETTE Adressbuch übermittelt und gespeichert?

Was ist da eigentlich mit Notizen? Die vermutlich auch? Es gibt ja auch Kandidaten, die ihre Kreditkarten Information oder PINs in den Kontakten speichern
+5
schmoddr
schmoddr28.06.17 11:56
Unwindprotect

Und wo liegt dann genau das rechtliche Problem für die Nutzer?
-3
nane
nane28.06.17 12:00
nacho
So einfach ist aber die Rechnung nicht, die Deutschen kommunizieren ja nicht alle nur innerhalb von DE, sondern auch ins Ausland. Wenn man jetzt DE ausschliesst müssten auch Millionen von Ausländern was neues benutzen um mit den Leuten in DE in Kontakt zu treten.
Das ist wohl eher umgekehrt der Fall. Nur weil jemand in D ein xyz Chat Programm nutzt heisst das ja nicht, dass ich mir das deswegen extra installiere.

Dann müssen die deutschen halt mailen oder SMSen wenn Sie den Rest nicht wollen. Mal ehrlich, wen ausserhalb von Deutschland juckt die deutsche Rechtslage? Das ist ein rein deutsches Problem und sicher keines von WhatsApp.

Das wäre ja noch schöner, wenn sich plötzlich alle Europäer irgendwelchen deutschen "Vorstellungen" von Recht und Gesetz unterwerfen sollen. Gehts noch?

Unterm Strich, die Welt ist zufrieden mit WhatsApp - nur die deutschen nicht. Also lassen die deutschen eben die Finger von WhatsApp oder dem Hersteller wird es zu bunt und er blockt die deutschen raus. Warum sollte sich die restliche Welt nach irgendwelchen Befindlichkeiten aus Deutschland richten? Das ist ja lächerlich.
Das Leben ist ein langer Traum, an dessen Ende kein Wecker klingelt.
-4
Unwindprotect28.06.17 12:03
@schmoddr
Das ist eine gute Frage - da hat vermutlich auch der Richter aus einem "Hochladen des Adressbuchs" zuviel abgeleitet und jetzt wird mal wieder eine Sau durchs Dorf getrieben.

Wenn man es ganz Hardlinermäßig sehen würde könnte man sagen das ja immerhin die Telefonnummern von Nicht-Whatsapp-Nutzern temporär (vermutlich Millisekunden) auf den WhatsApp-Servern verarbeitet werden (es wird verglichen ob es ein WhatsApp-Nutzer ist) und das alleine schon das ohne Zustimmung bereits zuviel sei. Ich behaupte aber mal dass dieser Sachverhalt für 99,99% der Nutzer sich anders darstellt als das was momentan durchs Dorf getrieben wird.
-1
elBohu
elBohu28.06.17 12:11
Unwindprotect
Es befinden sich ein paar massive Fehler im Artikeltext:

das sagt WhatsApp, aber: sagt etwas anderes...
wyrd bið ful aræd
+1
Rosember28.06.17 12:30
Unwindprotect
Es befinden sich ein paar massive Fehler im Artikeltext:

"...denn WhatsApp durchsucht und speichert das Adressbuch jedes Anwenders und schaut beispielsweise, ob neue Nutzer hinzugekommen sind."

Das stimmt so nicht. WhatsApp sendet nicht das Adressbuch sondern es sendet die zu einem bestimmten Zeitpunkt im Adressbuch befindlichen Telefonnummern um jeweils zu checken ob diese Telefonnummer ein aktiver WhatsApp-Nutzer ist.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt?
Das dürfte nach meinem letzten Kenntnisstand eine arge Verharmlosung sein. Als ich WA endgültig löschte (2013/2014) war es so, dass jeder neue Kontakt in meinem Adressbuch prompt auch in meinen WA-Listen erschien. Zumindest damals wurde also nicht "zu bestimmten Zeitpunkten" abgefragt, sondern für alle praktischen Anwendungen permanent.
Ich habe nicht gehört, dass sich an dieser Praxis etwas geändert hat. Alle Noch-WA-Nutzer sind aufgefordert, dass anhand eigener Neueinträge im Adressbuch zu überprüfen.
+6
Appletiser
Appletiser28.06.17 12:35
cosmos2251
Bei aller Aufgeregtheit sollte man bedenken, dass es sich nicht um ein "Obergerichtliches" Urteil handelt, also andere Gerichte davon abweichen können.

Und vor allem, dass es auch andere Meinungen dazu gibt. Z.B. kommt ein renomierter Medienanwalt zum Schluß:
"Nach § 1 Abs.2 Nr.3 BDSG scheidet die Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei einer persönlichen oder familiären Nutzung von Whatsapp bereits grundsätzlich aus."

Was nichts anderes bedeutet, dass das Bundesdatenschutzgesetz im Zusammenhang mit Familie und Freunden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG ) gar nicht anwendbar ist und das AG Bad Hersfeld schon von grundsätzlich falschen Voraussetzungen ausgeht!

Ausgangssituation war, dass das Kind erst 11 war und der Vater letztlich darauf aufgesetzt hat, dass die Mutter hier ihre Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Ob das jetzt kleinkariert ist oder was auch immer, Tatsache ist, dass die AGB von WA selber eine Nutzung erst ab 14 ansonsten explizit Zustimmungspflichtig ist. Daraufhin hat sich das Gericht weitergehend mit den Praktiken von WA auseinander gesetzt. Fakt ist, dass die meisten Eltern sich nicht darum scheren und sich die Kinder wegen diesem blöden WA gegenseitig ausgrenzen oder ausgegrenzt werden.
Der Oberhammer ist dabei das Lehrer selber diesen Schrott in der Schule auch mittlerweile nutzen, obwohl es mehrfach dazu Kritik hagelt und andere Tools verfügbar sind! Und speziell hier liegt ein grober Datenmissbrauch vor.
Speziell Lehrer sollten sich über diese Praxis mal langsam Sorgen machen!
Von daher finde ich es gut, dass jetzt endlich auch diese Urteil mal eine entsprechende Diskussion darüber stattfindet und einigen Eltern auch mal ein Licht aufgeht!

Und ja meinetwegen kann WhatsApp sich aus DE verpi**en, wenn sie sich nicht an hier geltendes Recht halten wollen oder können. Gilt für andere Messanger, die dieses fragliche Verhalten besitzen auch!

Es reicht schon, dass diese unsere BuReg die Privatsphäre aus fadenscheinigen Gründen immer mehr aushebelt. Wir können froh sein, dass es noch Richter gibt, die ihre Finger mal in die "Wunden" legen, sonst verkommt die Masse in ihrem Opportunismus und ihrer Lethargie…
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