Gerichtsurteil bestätigt Pink Floyd: EMI soll Alben nur noch komplett und nicht als Einzeltitel für Musikdienste anbieten
Häufig war von den Vertretern der Musikindustrie zu hören, man bedauere die schwächeren Albenverkäufe sehr und sehe die Tendenz, eher Einzeltitel zu verkaufen, skeptisch. Auch einzelne Bands argumentierten,
ein Album sei ein Gesamkunstwerk, das nicht auseinandergerissen werden dürfe. So war unter anderem die Band Pink Floyd der Meinung, Online-Verkäufe von Musik müssen genauso behandelt werden, wie es bei CDs der Fall ist. Im herkömmlichen Musikgeschäft könne man ja auch nicht einfach nur zwei einzelne Titel einer CD erwerben. EMI widersprach dem und sah Online-Verkäufe von den bislang geltenden Lizenzbedingungen abgedeckt. Die Streitfrage wurde ans Gericht weitergereicht, wo nun ein Urteil entstand. Der Richter stellte sich auf die Seite Pink Floyds und untersagte EMI, gegen den Willen der Band weiterhin Einzeltitel zu verkaufen bzw. Musikdiensten den Einzelverkauf zu erlauben. Pink Floyd hatte nur sehr selten Single-Auskopplungen auf den Markt gebracht und immer auf ganze Alben gesetzt; dies soll sich auch im digitalen Zeitalter nicht ändern.
Obwohl nun ein Richerspruch vorliegt, wird EMI das Geschäftsmodell nicht sofort ändern, da noch einige Argumente im laufenden Verfahren ausgetauscht werden müssen, so ein Sprecher. Dennoch wäre es denkbar, im iTunes Store künftig einige Alben nur noch komplett erwerben zu können, da Pink Floyd nicht die einzige Band mit der Auffassung ist, der Kunde solle nicht nur einzelne Sahnestückchen aussuchen können, sondern solle das ganze Album erleben. Macht das Beispiel Schule, muss sich der iTunes Store auf einige Änderungen einstellen.
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