Gerichtsurteil gegen KaZaA
Wer ist dafür verantwortlich, wenn urheberrechtlich geschütztes Material über Tauschbörsen ausgetauscht wird, der Betreiber oder die Nutzer? Diese Frage wird schon lange diskutiert und bislang argumentierten die Betreiber der großen Tauschdienste, es liege in der Verantwortung der Nutzer, keine Gesetze zu verletzen.
Für KaZaA ging die Klärung ungünstig aus. Sharman Networks wurde vom Australischen Gerichtshof dazu verurteilt, 90 % der Prozesskosten zu bezahlen und zugleich binnen 60 Tagen Filter einzurichten, mit denen geschütztes Material erkannt und nicht angezeigt wird. Man erinnere sich: So endete auch die erste Version von Napster, nachdem man gerichtlich gegen den Dienst vorgegangen war. Zur persönlichen Haftung ist es mit dem Urteil allerdings noch nicht gekommen. Gerd Gebhardt, Chef der deutschen Phonoverbände, lobte das Urteil in den höchsten Tönen und bezeichnete es als richtungsweisend. Von den Musikverbänden werden Dienste wie KaZaA als der alleinige Grund angesehen, warum die Musikverkäufe immer mehr einbrechen.
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