Gerichtsurteil mit weit reichenden Auswirkungen
Das Landgericht Memmingen hat dem Mac-Händler Cancom
untersagt das Widerrufsrecht gemäß § 312 Fernabsatzgesetz auf seinen Rechnungen auszuschließen. Der Satz "Die Ware wird speziell für Sie bestellt und kann nicht storniert oder zurückgegeben werden" hat damit keine Rechtsgültigkeit, der Kunde kann auf jeden Fall von seinem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen. Damit wollte sich Cancom allerdings hauptsächlich gegen die Rückgabe so genannter CTO-Konfigurationen, also extra für den Kunden bestellte Konfigurationen eines Rechner, absichern. Es muss erwartet werden, dass Händler andere Wege suchen um sich gegen solche Risiken abzusichern oder keine CTO-Rechner mehr anzubieten.
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