Gerichtsverhandlung: US-Regierung will Google an den Kragen
Geht es um wettbewerbsrechtliche Fragen, ist das US-Justizministerium den großen IT-Konzernen nicht immer gewogen: So stehen beispielsweise Google und Apple immer wieder in der Kritik, eine marktbeherrschende Stellung innezuhaben und dies zu missbrauchen. Google geriet mittlerweile so sehr ins Visier der Wettbewerbshüter, dass diese das Unternehmen dazu zwingen möchten, den hauseigenen Browser Chrome zu verkaufen (siehe
hier). Ein weiteres Kartellverfahren findet bald sein Ende: Vor einem US-Bezirksgericht machte das Ministerium einmal mehr geltend, dass Google eine illegale Monopolstellung auf dem Suchmaschinenmarkt habe.
Justizministerium: Google ein „dreifacher Monopolist“Das US-Justizministerium erklärte, Google sei in dreifacher Hinsicht Monopolist: Bei Adservern für Publisher, Anzeigenbörsen („Ad-Exchanges“) sowie Werbenetzwerken von Werbetreibenden. Es handle sich um Märkte, die das freie und offene Internet ermöglichen würden. Google teilte diese Argumentation erwartungsgemäß nicht: Vielmehr sei es ein einziger Markt für digitale Anzeigen, welcher das Unternehmen mit anderen Marktteilnehmern wie Meta und TikTok teile. Die US-Regierung verglich Google mit einem Raubtier und verwies auf die Aussage eines leitenden Angestellten von News Corp.: Er erklärte, der Verlag fühle sich als eine Geisel von Google, weil er sich im Jahr 2017 von dessen Werbeplattform zurückgezogen habe. Damit sei für den Verlag mit dem Risiko eines Verlusts in Höhe von 9 Millionen Dollar einhergegangen.
Gericht übt Kritik an beiden ParteienGoogle argumentierte mit einem Fall, welcher den Supreme Court 2018 beschäftigte. Die Causa ging der Frage nach, ob American Express den Preiswettbewerb auf unfaire Weise unterdrückte. Die Richterin des aktuellen Falls erklärte jedoch, dass die Konstellation nicht ganz zur Verhandlungssache passe. Sie übte allerdings auch Kritik an der Argumentation des Ministeriums: Der Fokus liege zu stark auf den Verlagen und nicht auf Werbetreibende selbst. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.