Gesetz für Web-Sperren überraschend schnell in Kraft getreten
Erst vergangene Woche hatte der Bundespräsident in einem überraschenden Schritt das heftig kritisierte Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet, nachdem die Bundesregierung erklärt hat, dieses Gesetz nicht mehr verfolgen zu wollen. Normalerweise vergehen daraufhin drei Wochen, bis das unterzeichnete Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt. Im Fall des Gesetzes für Web-Sperren wurde jedoch
bereits diesen Montag die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorgenommen. Die Bundesregierung will nun in einer Anweisung dem Bundeskriminalamt (BKA) das Sperren von Webseiten untersagen. Stattdessen soll das direkte Löschen der Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten im Fokus stehen. Wie Heise Online berichtet, werden nun die Stimmen laut, die ein Aufhebungsverfahren für das umstritten Gesetz fordern. Scheitern könnte dies allerdings an den Parteienstreitigkeiten zwischen Regierung und Opposition.
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