Gesetz von 1789 soll Apple zur Entschlüsselung von Daten zwingen
Vor zwei Wochen sorgte die Aussage eines Vertreters des US-Justizministeriums für Aufsehen,
Apples Vollverschlüsselung in iOS 8 werde irgendwann einmal für den Tod eines Kindes verantwortlich sein. Apple ist es eigenen Angaben zufolge selbst bei einem richterlichen Beschluss nicht mehr möglich, ohne Kennwort und PIN des Nutzers an die Daten eines beschlagnahmten iOS-Gerätes zu gelangen - für Ermittlungsbehörden ein Unding, denn man würde gerne auch diese Daten für Ermittlungszwecke einsetzen.
Das Justizministerium sucht nun nach Mitteln und Wegen, um Apple (und auch Google) zu zwingen, auf Anordnung jene Verschlüsselung umgehen zu können. Ein
Ansatzpunkt: Der "All Writs Act" von 1789. Dieser ermöglicht es, durch gerichtlichen Beschuss einem Unternehmen aufzuerlegen, alles Mögliche zu tun, um das Mobiltelefon zu entsperren. Die Hürden dafür sind aber hoch, denn das Gesetz lässt sich nur anwenden, wenn zur Erlangung keinerlei illegalen Handlungen notwendig sind. Außerdem muss die Maßnahme Teil einer Ermittlung sein, darf sich nur auf tatsächlich Verdächtigte beziehen und nicht auf Verdacht hin eingesetzt werden.
Google erklärte sich dazu bereit, in diesen Fällen mit den Behörden zu kooperieren und zu versuchen, die Geräte zu entsperren. Beobachter gehen davon aus,
dass sich auch Apple gerichtlichen Beschlüssen nicht verweigern wird - sofern es überhaupt technische Handhabe gibt, an die Daten zu gelangen, was laut Apple gar nicht machbar sei. Hanni Fakhoury, ein Anwalt der EFF (Electronic Frontier Foundation) kommentiert: "Das Gesetz verlange nichts von Apple, das ohnehin nicht möglich ist. Damit sei die Angelegenheit auch am Ende". Allerdings dürfte Apple zur Herausgabe der verschlüsselten Daten gezwungen werden.
Die Anwendung des "All Writs Act" ist übrigens nicht neu und kommt schon länger bei der modernen Strafverfolgung zum Einsatz. In der Vergangenheit bestand allerdings der wesentliche Unterschied darin, dass Apple und Google Smartphone-Daten entsperren konnten, sich jetzt aber selber die Möglichkeit dazu nahmen. Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium die Drohkulisse noch weiter aufbaut. Das erklärte Ziel bleibt weiterhin, an die Inhalte zu kommen - und nicht nur an verschlüsselte Daten, mit denen auch Fahnder herzlich wenig anfangen können.
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