Gesetzesänderung zur Router-Wahl tritt morgen in Kraft
Im Herbst hatte der Bundestag gegen den Widerstand der Breitbandanbieter eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Kunden
bei der Nutzung eines gebuchten Breitbandzugangs die freie Wahl des Routers erlaubt. Auf Anfrage von Medienvertretern heißt es nun aus dem Wirtschaftsministerium, dass das Gesetz morgen im Bundesanzeiger erscheinen und damit in Kraft treten wird. Da das Gesetz allerdings eine Übergangsfrist von 6 Monaten enthält, werden einige Kunden erst ab August die freie Wahl eines DSL- oder Kabel-Routers in Anspruch nehmen können.
Problematisch sind in diesem Zusammenhang nicht so sehr die technischen Aspekte, wie einige Anbieter behauptet hatten, sondern der organisatorische Rahmen. Den neuen Gesetzen zufolge sind Breitbandanbieter verpflichtet, ihren Kunden alle Zugangsdaten zu nennen. Dies umfasst nicht nur den Internet-Zugang, sondern auch alle anderen Telekommunikationsdienste wie beispielsweise Internet-Telefonie (VoIP). Die Neuregelung wirkt sich auf das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie auf das Telekommunikationsgesetz aus.
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