Gesetzesvorlagen sehen Aus für vorinstallierte Apps vor: Wie Apple reagieren könnte
Dominiert Apple mit Geräten und Diensten den Markt und erschwert auf diese Weise den potenziellen Erfolg anderer Anbieter? In vielen Ländern gehen Wettbewerbsbehörden dieser Frage nach – sofern diese nicht ohnehin schon zu dem Schluss gelangen, dass der US-Konzern schlicht zu viel Marktmacht innehat. So manchem Staat sind etwa Apples vorinstallierte Apps ein Dorn im Auge. Während die neuen Vorgaben der EU lediglich darauf beharren, dass solche Anwendungen einfach gelöscht werden können, geht die Diskussion in den USA weiter: Apple könnte gezwungen werden, Nutzern bereits bei der Einrichtung alternative Apps vorzuschlagen.
Nutzer müssen künftig möglicherweise bei Einrichtung des Geräts zwischen Apps wählenIn den Vereinigten Staaten liegen dem Senat aktuell zwei Gesetzesvorlagen vor, welche weitreichende Konsequenzen für große Tech-Unternehmen wie Apple haben könnten: Sollten der „American Innovation and Choice Online Act“ sowie der „Open App Markets Act“ tatsächlich verabschiedet werden und in Kraft treten, müsste Cupertino beispielsweise die Möglichkeit des Sideloadings einräumen. Vielfach existieren zu hauseigenen Apps entsprechende Alternativen von Drittanbietern, etwa bei der Karten-Anwendung oder Safari. In diesen Fällen müssten Nutzer die von ihnen gewünschte App aus dem (womöglich ebenfalls alternativen) App Store installieren – oder Apple entschließt sich dazu, optionale Angebote bei der Einrichtung aufzulisten.
Bloomberg zeigt, wie ein solcher Screen aussehen könnte:
Große Tech-Konzerne betroffenNutzer würden so direkt vor die Wahl gestellt, ob sie zum Beispiel statt Apple Music auf einen konkurrierenden Service wie Spotify oder Tidal setzen möchten. Der „American Innovation and Choice Online Act“ betrifft übrigens große IT-Unternehmen und bemisst dies anhand zweier Größen: Liegt die Marktkapitalisierung in den letzten zwölf Monaten bei mindestens 550 Milliarden US-Dollar oder nutzen mindestens eine Milliarde Anwender die Dienste des Unternehmens, greift das Gesetz – sofern es natürlich verabschiedet wird.