Gestoppter Datensync mit WhatsApp: Facebook scheitert (vorerst) vor Gericht
Facebook ist vor dem Verwaltungsgericht Hamburg daran gescheitert, einen Bescheid des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar aufzuheben. Dieser hatte im vergangenen Jahr verfügt, dass der Datenaustausch zwischen der Facebook-Plattform und dem Tochterunternehmen WhatsApp mit sofortiger Wirkung gestoppt wird. Kurz zuvor erst hatte der Konzern angekündigt, mittels einer Datensynchronisation Telefonnummern und Nutzungsdaten von WhatsApp-Anwendern für Facebook zu verwenden.
Widerspruch zu deutschem DatenschutzrechtCaspar zufolge genügten die von WhatsApp geänderten Zustimmungserklärungen in der App nicht den in Deutschland verlangten Mindestanforderungen für den Datenschutz. Außerdem setzte der Hamburger durch, dass alle bisher gesammelten Daten zu löschen seien. Erst nach expliziter Einwilligung der Nutzer sei die Synchronisation zu rechtfertigen. Facebook hatte sofort Widerspruch eingelegt.
Gilt für Facebook deutsches Datenschutzrecht?Nun liegt also die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vor. Die Richter bestätigten zwar Caspars Auffassung, dass die Einverständniserklärung nicht deutschen Standards genügten, nahmen aber die Anordnung zum sofortigen Löschen der bisher gesammelten Daten wegen eines Formfehlers zurück. Außerdem steht das Verbot unter einem Vorbehalt, denn die Richter gaben zu, dass es noch nicht geklärt sei, ob für die Datenschutzbestimmungen von Facebook und WhatsApp deutsche oder irische Gesetze zur Anwendung kämen. Facebooks Europageschäft wird von der Gesellschaft in Irland geleitet.
Kritik auch aus Großbritannien und der EUFacebook hat nun die Möglichkeit, gerichtlich vor die nächste Instanz zu ziehen; so lange aber bleibt in Deutschland der geforderte Datenabgleich untersagt. Für Johannes Caspar ist indes klar: „Einen Massenabgleich von Daten gegen den Willen Betroffener wird und darf es in der EU nicht geben.“ Auch in Großbritannien hat Facebook rechtliche Probleme mit der Ausführung der Synchronisation. Auf EU-Ebene hat Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ebenfalls Bedenken angemeldet; insbesondere lautet hier die Kritik, dass Facebook in einer früheren Erklärung die Unwahrheit gesagt habe. Im Zuge der Prüfung der WhatsApp-Übernahme im Jahr 2014 gab Facebook an, technisch gar nicht zu einem Datenabgleich zwischen beiden Systemen in der Lage zu sein.
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