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Google: Anzahl der Auskunftsersuche von Behörden steigt an

Wie aus Googles aktuellem Transparenzbericht hervorgeht, stieg im ersten Halbjahr 2014 die Anzahl der Auskunftsersuche von Behörden weltweit erneut. Auch von Januar bis Juni kamen die meisten Anfragen zu Google-Nutzern aus den USA und betrafen die stattliche Anzahl von 21.576 Nutzerkonten (+3.322). In Deutschland waren insgesamt 4.272 Konten von Auskunftsersuchen durch deutsche Behörden betroffen, was einem Zuwachs von 1017 Nutzern im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2013 entspricht.

In Österreich stieg zwar die Zahl der Anträge, der Umfang der angeforderten Nutzerdaten ging aber von 114 auf 58 deutlich zurück. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch in der Schweiz, wo 159 statt zuvor 174 Google-Nutzer von Behördenanfragen betroffen waren. Für die kommenden Monate rechnet Google weltweit gesehen mit einem weiteren Anstieg der Anfragen und angeforderten Nutzerdaten.


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Kommentare

tjost
tjost17.09.14 14:41
da fehlt ein "n"
0
Moogulator
Moogulator17.09.14 15:23
Es ist etwas off topic - aber beim auslisten von Inhalten aufgrund von Anfragen seitens der Zeitungen mit der Begründung "keine Artikel zu zitieren" ist jetzt mit einem kleinen Vorschlag gekommen

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19058/leistungsschutzrecht-wirkt-mehrere-suchmaschinen-zeigen-verlagsseiten-nicht-mehr-an/

Das ist ist sicher nicht ganz passend, deshalb entschuldige ich mich auch schon dafür - aber weil Google als Quelle und wiederum als Resource verwendet wird und man auf den Index Einfluss nehmen kann oder will - vielleicht eine nette Anekdote - was wäre wenn Google die die ihnen nicht lieb sind auslistet aus ihrem Index? Dann sagt man ja das Internet vergisst nie - wirklich? Wenn Google DANN dazu noch Dinge nicht mehr hätte, die ein anderer Anbieter hat, so könnten bestimmte politische Ereignisse langfristig verschwinden.

Und so kommt es auch, dass Anfragen an Google von Behörden ggf. durch bestimmte Interessenverbände schon gelöscht wurden oder in einer Konkurrenzsuche nur noch auftauchen wie der Fall Bettina Wulff oder eben hier bei Zeitungen.

Oder ist das zu politisch oder OT? Dann sorry..
Ich habe eine MACadresse!
0
sierkb17.09.14 17:00
Moogulator:

1. Du vermischt da Äpfel mit Birnen, das Eine hat mit dem Anderen nicht das Geringste zu tun.

2. Die Anfragen von Behörden, um die es hier geht, sind KEINE Suchanfragen. Es sind Anfragen zu bestimmten Personen, Gruppen, Firmen, seitens der Behörden, die im Hintergrund stattfinden, völlig losgelöst von Googles Such-Index und veranlasst durch einen richterlichen Beschluss. Die laufen normalerweise im Geheimen, im Verborgenen ab, und wäre Googles Transparenzbericht nicht, wüsste die Öffentlichkeit gar nicht, dass sie überhaupt stattfinden, wüsste die Öffentlichkeit überhaupt nicht, auf welche Weise und wie stark sich staatliche Behörden in die inneren Angelegenheiten Googles einmischen und Auskunft zu irgendwelchen Bürgern oder Gruppen, Datenbewegungen derselben haben wollen. Und nicht in allen Fällen gibt Google solchen anfragenden Behörden bereitwillig Auskunft, Google hat sich da auch schon durchaus verweigert, es da durchaus auch schon mal auf einen Prozess ankommen lassen.

Siehe dazu auch die einleitenden Worte im Google Transparenzbericht:
Die Statistiken geben die Anzahl der Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden an, die wir bei Google und YouTube erhalten haben, den Prozentsatz der Ersuchen, denen wir ganz oder teilweise nachgekommen sind, und die Anzahl der in den Ersuchen angegebenen Nutzer oder Konten. Wir überprüfen jedes Ersuchen, um sicherzustellen, dass es dem Gesetz in Wort und Sinn entspricht. In einigen Fällen lehnen wir die Herausgabe von Informationen ab oder versuchen, den Umfang des Ersuchens einzugrenzen.

Wer diesbzgl. bis in die jüngste Vergangenheit deutlich freigiebiger und kooperativer, ja sogar vorauseilenden Gehorsam zeigend gewesen ist, ist z.B. auch Microsoft. Kam, als das öffentlich wurde durch die Snowden-Dokumente und angesichts solcher belastender Fakten auch von Microsoft eingestanden, bei der Öffentlichkeit gar nicht gut an. Auch deshalb hat Microsoft inzwischen die Flucht nach vorne angetreten und ist bei derlei Auskunftsersuchen seitens der Behörden nicht mehr ganz so kooperativ wie in der Vergangenheit, demonstriert Kundenschutz an erster Stelle, marschiert da Seit' an Seit' mit Google und anderen und begehrt gegen den drängelnden Staat auf – aus Angst und wohl bereits spürbarer Not, Vertrauen und damit (weitere) Kunden zu verlieren.

3. Was Stefan Niggemeier da in puncto jüngster Leistungsschutzrechts-Entwicklung gebloggt hat, da kann man wohl dem nur Beifall klatschen, was da gerade geschieht: das Ganze wird zum Bumerang und fällt dem Axel-Springer-Verlag und all jenen, die sich ihm angeschlossen haben in dieser unheiligen Zweckgemeinschaft, nun auf die Füße. Damit, mit dieser Entwicklung haben sie wohl nicht gerechnet, das war wohl nicht beabsichtigt. Aber es ist nur folgerichtig, ist für alle die, die noch bei Verstand sind, absehbar gewesen und in der Sache die einzig richtige Maßnahme. Zudem die Kleinen grad' einen vorgelegt haben.
Und wenn Google angesichts dieser aktuellen Entwicklung evtl. ebenfalls in die Überlegung kommen sollte, nachzuziehen und es diesen im Vergleich dazu kleineren Portalen und Suchmaschinen nachzumachen, dann kann man ihnen noch nicht mal vorwerfen, sie würden dabei ihr Monopol missbrauchen, denn die Kleinen haben es ja nun vorgemacht, und die sind, so klein und unbedeutend sie einzeln betrachtet vielleicht sein mögen, zumindest auf dem deutschen Markt zusammengenommen keine ganz unwichtige und eine alles andere als kleine Größe.

Sollte sich Microsoft mit seinem Bing dazu entschließen, Yahoo (als weiteres Opfer) ebenfalls, sich dieser Bewegung anzuschließen, dann dürfte bei Döpfner und Co. wohl erst recht die Hütte brennen, das Leistungsschutzrecht wird immer mehr zur Farce, zum fulminanten Eigentor, dieser seit Jahrzehnten immer wieder erneut aufgelegte Versuch der Branchen-Lobby, missliebige technologische Entwicklungen zu torpedieren und aufzuhalten mangels eigener Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit an die neuen Zeiten. Mit dem Leistungsschutzrecht geht es im Grunde gar nicht gegen Google und deren angebliches Fehlverhalten (Freispruch seitens des Bundekartellamts), es geht gegen das gesamte Internet und dessen Folgeerscheinungen, auch wenn Google als herbeigezerrter angeblicher Schuldiger und Synonym dafür den Kopf hinhalten musste. Nichts beweist das mehr als eben diese jüngsten Entwicklungen nebst der Tatsache, dass die VG Media mit dem LSR auch gegen Yahoo und 1&1 vorgegangen ist, um Geld einzutreiben.

Siehe dazu auch:

FAZ (22.08.2014): Streit mit Google: Verleger blitzen beim Kartellamt ab
Google missbraucht seine Marktmacht - das finden deutsche Verlage und haben sich beim Kartellamt beschwert. Das Kartellamt sieht das aber ganz anders. Und schickt den Verlagen eine Warnung.

heise (22.08.2014): Leistungsschutzrecht: Kartellamt weist Verlage ab
Die Bonner Wettbewerbshüter werden kein Missbrauchsverfahren gegen den Suchmaschinenanbieter Google einleiten. Die Beschwerde der Verlage sei unbegründet, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Das Bundeskartellamt hat die Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Media und zahlreicher Verlage gegen Google zurückgewiesen. Das Kartellamt sehe "keine hinreichenden Ansatzpunkte, um gegen Google ein förmliches Missbrauchsverfahren einzuleiten", teilte die Bonner Behörde am Freitag mit. Die VG Media hatte die Beschwerde zusammen mit zwölf Verlagen im Juni eingereicht.

Das Bundeskartellamt hält die Beschwerde für unbegründet. "Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen." Die von der VG Media erhobenen Vorwürfe beschränken sich nach Ansicht des Kartellamts "überwiegend darauf, auf die Möglichkeit von Kartellrechtsverstößen durch Google hinzuweisen. Sie knüpfen aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google an."

Eine Warnung

Das Bundeskartellamt will aber Google weiter beobachten "und wird gegebenenfalls die Einleitung eines Verfahrens gegen Google von Amts wegen prüfen". Laut einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warnt das Kartellamt zugleich die Verlage: Ob die Verleger-Gemeinschaft VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht nicht ein verbotenes Kartell sei, müsse vielleicht auch mal geprüft werden.

Golem (03.07.2014): Leistungsschutzrecht: Die fast 100 Jahre alte Debatte um den Nachrichtendiebstahl
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) in die nächste Runde. Es ist eine alte Debatte, die erstmals in der Weimarer Republik aufkam.

Für diesen durchsichtigen, ja im Grunde dreisten Profilierungsversuch zu eigenen Gunsten unter massivster Beeinflussung und Unterdrucksetzung der Politik (mit an den richtigen Stellen postierten Lobbyisten, z.B. die beiden Klaeden-Brüder ) der unter Federführung des Axel Springer-Verlages in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage (nicht alle Verlage haben sich dem angeschlossen) gibt es nun die Quittung von wohl unerwarteter Seite, sicher auch ermutigt vom Schiedsspruch des Bundeskartellamtes. 1&1 und T-Online haben nun reagiert. Mit Auslistung. Gut so! Eigentor für die VG Media und die in ihr versammelten Verlage mit ihren zahlreichen Internet-Auftritten. Ob die VG Media das wirklich wollte? Sicher nicht. Sehenden Auges vor die Wand gefahren bzw. sich wie ein Elefant im Porzellanladen bewegt. „Hochmut kommt vor dem Fall“, sagt ein Sprichwort.
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