Google vor Gericht: Sammelklage wegen iPhone-Nutzerdaten nicht zugelassen – aber Milliardenstrafe bestätigt
Multinationale Konzerne sind nicht selten in juristischen Auseinandersetzungen verwickelt, deren Ergebnisse oft von großer Tragweite sind. Google stellt da keine Ausnahme dar – ganz im Gegenteil: Gestern fällten zwei Gerichte Urteile, die für den Tech-Riesen gemischt ausfallen. In Großbritannien sieht sich das Unternehmen auf der Gewinnerseite, allerdings verliert es ein wichtiges Berufungsverfahren in einem Kartellrechtsstreit.
Kritik an Google: Safari-Einstellungen wurden umgangenWer das Tracking von Dritten über Apples Safari-Browser auf iOS verhindern möchte, kann dies ganz einfach in den Einstellungen entsprechend konfigurieren. Google habe jedoch einen Weg gefunden, das zu umgehen: Ein Algorithmus sei zwischen August 2011 und Februar 2012 in der Lage gewesen, Nutzerdaten über Cookies und den Browserverlauf abzugreifen – darunter so sensible Informationen wie die politische Einstellung sowie die sexuelle Orientierung des Anwenders. Richard Lloyd, ehemaliger Leiter einer britischen Verbraucherschutzorganisation, initiierte eine Sammelklage und forderte eine Entschädigung in Höhe von 3,2 Milliarden Pfund (etwa 3,74 Milliarden Euro). Nun liegt ein
Urteil des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs in dieser Causa vor.
Supreme Court entscheidet für GoogleDas Gericht schmetterte eine Sammelklage in dieser Frage ab – dieses Instrument sei nicht dafür geeignet, einen potenziell entstandenen Schaden zu eruieren und zu beziffern. Lloyd sei es nämlich nicht gelungen, einen konkreten materiellen Schaden der von Google getätigten Praxis nachzuweisen. Laut
Sky News zeigt sich der Verbraucherschützer bitter enttäuscht über diese Entscheidung. Das Gericht stelle großen Tech-Unternehmen einen Blankoscheck aus, um Nutzerdaten ohne Angst vor Sanktionen weiter zu missbrauchen, so Lloyd.
Gericht der EU bestätigt Milliardenstrafe für GoogleWeniger erfreulich für Google fällt ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxemburg aus. Es bestätigte eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission über 2,42 Milliarden Euro. Google habe den hauseigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber ähnlichen Angeboten Dritter bevorzugt und sich damit einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft. Gegen das Urteil ist letztinstanzlich Einspruch beim Europäischen Gerichtshof möglich.