Google sollte zerschlagen werden – Radikales Fazit der EU-Untersuchung
Sowohl in den USA als auch der Europäischen Union war in den vergangenen Jahren mehrfach zu hören, dass der marktbeherrschenden Stellung großer Tech-Konzerne möglicherweise durch herkömmliche Regulierungsmaßnahmen nicht mehr beizukommen sei. Schon Anfang 2021 befand der US-Ausschuss für Kartell-, Handels- und Verwaltungsrecht, im Extremfall könne es zur Zerschlagung kommen. Wenn sich Unternehmen in eine Position gebracht haben, eigene Produkte beliebig etablieren zu können (man denke an die Verfahren gegen Microsoft in den 90ern), sei erzwungene Aufspaltung ein gangbarer Weg. Die Europäische Kommission ist nun
einen Schritt weiter gegangen und sieht im Falle von Google Handlungsbedarf.
Google wird nichts ändern, lautet die EinschätzungBisherige Untersuchungen des Werbemarktes sprechen dafür, dass die Regulierung von Googles Geschäftspraktiken wenig Auswirkungen habe. In der Stellungnahme heißt es: "Die Kommission ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass in diesem besonderen Fall eine verhaltensbezogene Abhilfemaßnahme wahrscheinlich nicht der Gefahr vorbeugen würde, dass Google solche sich selbst begünstigenden Verhaltensweisen fortsetzt oder sich an neuen derartigen Verhaltensweisen beteiligt."
Google wurde von diesem "vorläufigen Fazit" in Kenntnis gesetzt – dessen Sprengkraft nicht nur in der Sache selbst liegt, sondern im fehlenden Vertrauen, dass Google an den Praktiken etwas ändert. Die Kopplung von Plattformen wie Suchmaschine, Browser sowie Android mit dem hauseigenen Werbenetzwerk verstoße, so wie seit Jahren praktiziert, gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben. Durch Zusammenführung von Daten entsteht zudem ein Gesamtpaket, dem Konkurrenten in keinster Weise etwas mit alternativen Lösungen entgegensetzen können.
"Obligatorische Veräußerung von Diensten"Was im Volksmund als Zerschlagung bezeichnet wird, lautet in der behördlichen Ausführung folgendermaßen: "Diese Situation führt zu inhärenten Interessenkonflikten. Die Kommission vertritt daher die vorläufige Auffassung, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken nur durch die obligatorische Veräußerung eines Teils der Dienste von Google ausgeräumt werden können." Google wäre damit gezwungen, sich in mehrere unabhängige Unternehmen aufzuteilen bzw. Geschäftsbereiche komplett zu veräußern.
Mehr als nur vorsichtige ÜberlegungenDabei handelt es sich noch um Zukunftsmusik, denn zunächst einmal folgt nun ein Hin und Her aus Stellungnahmen vonseiten Googles sowie entsprechenden Reaktionen der EU-Kommission. So deutlich wie die Untersuchung allerdings Aufspaltung als wirkungsvollstes Mittel präsentiert, handelt es sich um weit mehr als nur theoretische Überlegungen.