Großbritannien: Preisanstieg im iTunes Store um bis zu 20 Prozent?
Internationale Konzerne wie Apple oder Amazon versuchen stets, ihre Steuerausgaben so niedrig wie möglich zu halten. In der Europäischen Union funktioniert das so, dass besagte Unternehmen einen Großteil ihrer Online-Geschäfte mit Verbrauchern über Luxemburg abwickeln – wegen der im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrigen Umsatzsteuer. So beträgt etwa die U-Steuer auf E-Books in Deutschland 19 Prozent, in Luxemburg dagegen nur 3 Prozent. Großbritannien wird diesem Geschäftsgebaren aber womöglich bald einen Riegel vorschieben.
George Osborne, Schatzkanzler der britischen Regierung, plant ein
neues Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Online-Geschäfte in dem Land zu versteuern, in dem diese getätigt werden. Für Apple würde das bedeuten, dass sie in Großbritannien den vollen Umsatzsteuersatz von 20 Prozent für Downloads von Musik, Filmen und Programmen aus dem App Store bezahlen müssen. Die britische Regierung verspricht sich davon mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen und Mehreinnahmen von etwa 300 Millionen Pfund.
Greenwich Consulting hat errechnet, dass England etwa die Olympischen Spiele 2012 allein aus den entgangenen Steuereinnahmen der Jahre 2008-2014 für Online-Dienste hätte finanzieren können. Es bleibt abzuwarten, ob die Konzerne die Kosten für höhere Steuern durch höhere Preise wieder ausgleichen. Die neue Steuerregelung soll ab dem 1. Januar 2015 gelten, muss aber erst noch verabschiedet werden.
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