Gurman: AR-Brille kommt 2022 – doch Kunden müssen sich gedulden
Vor wenigen Tagen hatte der Marktexperte Ming-Chi Kuo seinen aktuellen Informationsstand dargelegt: Demnach liegt die Apple-Brille nicht mehr in allzu weiter Ferne – Apple peile die Vorstellung für Ende 2022 an. Generell habe sich das Unternehmen viel vorgenommen, denn die Rechenleistung des Headsets soll auf dem Niveau eines M1-Chips liegen. Apple wolle nicht nur eine Computerbrille auf den Markt bringen, so wie man sie schon von anderen Herstellern kennt, sondern das Segment neu definieren. Nun hat sich auch Mark Gurman von Bloomberg noch einmal
eingeklinkt und weitere Aussagen beigesteuert.
Headset kommt 2022 – aber Kunden brauchen viel GeduldAuch Gurman will in Erfahrung gebracht haben, dass die Apple-Brille bzw. das AR-Headset ein wichtiges Hardware-Thema des kommenden Jahres sein wird. Während er recht fest von einer Vorstellung bis Ende 2022 ausgeht, zeigt er sich hinsichtlich des Verkaufsstarts wesentlich vorsichtiger. Unter Verweis auf die Apple Watch argumentiert er, dass ziemlich viel Zeit zwischen Präsentation und Markteinführung liegen dürfte. Im Falle der ersten Generation von Apples Smartwatch vergingen nämlich 227 Tage – ganz ähnlich könnte es mit der nächsten geplanten Produktkategorie aussehen.
Verschiedene Gründe für Früh-AnkündigungDie Entwicklung einer AR-Brille ziehe viele internationale Genehmigungsverfahren nach sich, außerdem handle es sich bei Apples Umsetzung um eine Technologiestufe, die man zuvor noch nie gesehen habe. Da es fast unmöglich wäre, angesichts des weitreichenden Testaufwands komplette Geheimhaltung bis zum Verkaufsstart sicherzustellen, wolle sich das Unternehmen daher lieber schon frühzeitig mit einer offiziellen Ankündigung aus der Deckung wagen. Ein weiterer Aspekt, den Gurman in einer früheren Analyse schon einmal angesprochen hatte, ist der App-Markt. Apple plane, einen eigenen App Store für AR-Software anzubieten. Dafür benötigen Entwickler ebenfalls einige Vorlaufzeit – immerhin handelt es sich in vielen Fällen um neuartige Anwendungen.