HTC-Klage: Richter kann keine Patentverletzung durch Apple ausfindig machen
Ein Richter der Internationalen Handelskommission hat eine wichtige Entscheidung im Fall HTC vs. Apple getroffen. So heißt es im vorläufigen Urteil,
man könne keine Patentverletzung von Apple ausfindig machen. Untersucht wurden vier Patente in den Bereichen Stromversorgung sowie Rufnummernwahl. Es handelt sich um eine Klage, die HTC im Mai vergangenen Jahres eingereicht hatte. Wie üblich lautete die Forderung, im Fall eines Patentverstoßes mit einem Importverbot zu reagieren. Diesem Antrag wollte der Richter hingegen nicht entsprechen. Die endgültige Entscheidung soll im Februar erfolgen; bis dahin hat die Kommission noch einmal die Möglichkeit, den Fall intensiv zu begutachten und das Urteil dann entweder zu bestätigen oder zu verwerfen. Der Prozess Apple vs. HTC (und in Folge der Gegenklagen auch HTC vs. Apple) wird als indirekte gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Apple und Google Android angesehen. Da Apple nicht Google direkt verklagen will, geht Apple gegen Hersteller vor, die auf Android setzen.
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