IP-Adressen für einen Monat speichern: Bundesrat gibt grünes Licht für neuen Gesetzesentwurf
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung ein Gesetz zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht. Ziel des Vorstoßes ist es, die Verfolgung schwerer Straftaten im Internet, insbesondere die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten, zu erleichtern. Internet-Provider sollen künftig IP-Adressen einen Monat lang speichern, um Täter auch dann noch identifizieren zu können, wenn sich ein Verdacht erst später ergibt. Der Gesetzentwurf, der vom Bundesland Hessen initiiert wurde, soll laut Befürwortern im Einklang mit EU-Vorgaben stehen. In der Vergangenheit sind ähnliche Regelungen jedoch am Widerstand der Gerichte gescheitert.
Rechtliche GrundlageDie bisherige Vorratsdatenspeicherung, die in Deutschland aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) außer Kraft gesetzt ist, hatte längere Speicherfristen vorgesehen. Kritiker argumentierten, dass diese Regelungen unverhältnismäßig stark in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Die nun vorgeschlagene Speicherung von IP-Adressen für einen Monat gilt im Vergleich als „Mini-Vorratsdatenspeicherung“. Laut den Verantwortlichen soll sie einen rechtskonformen Weg bieten, um die Aufklärung von Straftaten zu verbessern, ohne gegen das EU-Recht zu verstoßen. Vor allem bei schweren Vergehen, wie der Verbreitung von Material, das sexualisierte Gewalt zeigt, seien IP-Adressen oft der erste Hinweis für die Strafverfolgungsbehörden.
Schneller Handlungsbedarf bei StraftatenDie Befürworter betonen, dass ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen die Aufklärung vieler Verbrechen von der freiwilligen Kooperation der Internetanbieter abhängt. Oft würden wertvolle Daten zu schnell gelöscht, was eine effektive Strafverfolgung behindere. Vor allem bei Delikten, die erst im Nachhinein bekannt werden, sei eine
dauerhafte Speicherung der einzige Weg, um Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Kritik an der DatenspeicherungTrotz der Sicherheitsargumente steht das Gesetzesvorhaben auch in der Kritik. Datenschutzexperten und Bürgerrechtsorganisationen sehen in der Speicherung von IP-Adressen eine Bedrohung für die Privatsphäre der Nutzer. Sie argumentieren, dass der Zugang zu diesen Daten möglicherweise auch für andere Zwecke genutzt werden könnte, was Tür und Tor für Missbrauch öffne. Der EuGH hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass die anlasslose und flächendeckende Datenspeicherung nicht mit dem Grundrecht auf Privatsphäre vereinbar ist.
Quick-Freeze als AlternativeDer Gesetzentwurf wurde nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn zur weiteren Beratung an den Bundestag übergeben wird. Wann genau eine Entscheidung fällt, ist derzeit unklar. Die Gegner des Entwurfs plädieren stattdessen für das sogenannte „Quick-Freeze“-Verfahren. Bei diesem Ansatz würden Daten nur im Falle eines konkreten Verdachts gespeichert und nicht pauschal für alle Nutzer. Sie sehen darin einen besseren Kompromiss zwischen der Wahrung der Privatsphäre und der Strafverfolgung. Der Gesetzentwurf kritisiert diese Methode jedoch als ineffizient, da viele Straftaten unentdeckt bleiben könnten, bevor die notwendigen Daten gesichert werden.