"IPHONE"-Handtasche: Apple verliert Exklusivrecht an iPhone-Marke in China
Um das exklusive Nutzungsrecht an einer Marke zu behalten, müssen Markeninhaber rigoros gegen offensichtliche sowie potenzielle Markenverletzungen vorgehen. Auch Apple ist hiervon keine Ausnahme und kam in der Vergangenheit öfters durch kleinlich wirkende Rechtsstreitigkeit in negative Schlagzeilen, war aber auch öfters wegen Markenverletzungen angeklagt. Legendär ist beispielsweise der
Rechtsstreit mit dem Beatles-Musiklabel "Apple Corps.",
dessen Marken mittlerweile Apple gehören.
Auch die iPhone-Marke befand sich bei Vorstellung der ersten Generation nicht in der Hand von Apple, sondern war die Bezeichnung für Internet-fähige Linksys-Telefone von Cisco. Apple und Cisco konnten sich aber außergerichtlich über die
Verwendung des Markennamen iPhone einigen. In den nachfolgenden Jahren sicherte sich Apple schließlich die
iPhone-Marke und
verteidigte sie scharf. In China könnte dies aber nun ein Ende haben.
In Peking hat ein Landesgericht verschiedenen Medienberichten zufolge entschieden, dass Xintong Tiandi Technology den 2007 angemeldeten Markennamen "IPHONE" für verschiedene Lederprodukte nutzen darf, die es seit 2010 anbietet. Zwar war Apples Markenanmeldung bereits 2002 erfolgt, dieser stattgegeben wurde jedoch erst 2013. Vom Gericht angezweifelt wurde insbesondere, dass Apple 2007 - dem Jahr der iPhone-Vorstellung - in China bereits einen ausreichenden Bekanntheitsgrad erlangt hatte.
Damit könnte das Exklusivrechte in China ins Wanken geraten und grundsätzlich Produkte mit gleichem Namen in Apple-fremden Produktkategorien für andere Unternehmen zur Verfügung stehen. Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit wahrscheinlich noch nicht gesprochen, denn Apple will die richterliche Entscheidung in höheren Instanzen anfechten.
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