Ikea-Powerbanks von Rückruf betroffen: Erhöhte Brandgefahr
Smartphones kommen im Alltag häufig zum Einsatz, einige Anwendungsgebiete zeigen sich dabei außerordentlich energiehungrig: Rechenintensive Programme, leistungsstarke Spiele und die Navigation per GPS zehren am Akku. Für Situationen wie diese gibt es Powerbanks, also tragbare Ladegeräte, welche oftmals mehrere Geräte gleichzeitig mit Strom versorgen. Ikea führt Powerbanks mit dem Namen „Varmfront“ im Sortiment: Das mit 5.200 mAh ausgestattete Zubehör lädt Smartphones, Tablets, Handhelds und E-Reader über den USB-A- oder USB-C-Anschluss. Letzterer liefert bis zu 12 Watt Leistung. Die Variante mit 10.400 mAh erbringt bis zu 18 Watt Leistung und verfügt über einen weiteren USB-A-Port. Beide Produkte sind teilweise von einem Rückruf betroffen.
Datumsstempel beachtenIkea informiert über einen Herstellungsfehler bei den externen Akkus, welcher mit einem erhöhten Brandrisiko einhergehe. Beide oben genannten Powerbanks sind hiervon betroffen, allerdings lediglich dann, wenn diese mit einem bestimmten Datumsstempel (JJWW) versehen sind. Wer eine der Varmfront-Powerbanks sein Eigen nennt, sollte einen Blick auf den Stempel werfen, der auf der Rückseite rechts unten zu finden ist:
Für die folgenden Produkte gilt der Rückruf:
Varmfront Powerbank (10.400 mAh) mit den Datumsstempeln:
Varmfront Powerbank (5.200 mAh) mit den Datumsstempeln:
Betroffenen wird der Kaufpreis erstattetIkea betont, alle Produkte einem „strengen Risikobewertungs- und Testprogramm“ zu unterziehen, den (Rechts-)Normen der Länder Genüge zu tun. Das schwedische Möbelhaus habe nun aber in Erfahrung gebracht, dass bei den beiden Powerbanks aufgrund eines „isolierten Herstellungsfehlers“ erhöhte Brandgefahr bestehe. Kunden, welche eines der Geräte mit den angeführten Datumsstempeln besitzen, können dieses bei Ikea zurückgeben und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet. Wer weitere Informationen wünscht, wird an die Hotline des Unternehmens unter 0800 2255453 verwiesen. Ikea entschuldigt sich für die durch den Rückruf entstandenen Unannehmlichkeiten.