Indien plant Ausnahmeregelung für Apple-Importe
Ein Regierungsausschuss in Indien ist zu dem Schluss gekommen, dass für Apple beim Markteintritt in Indien eine Ausnahmeregelung gemacht werden sollte. Damit wäre Apple davon befreit, in Indien angebotene Produkte aus überwiegend indischer Produktion anzubieten, um den Importzoll von 30 Prozent zu verhindern. Der daraus resultierende hohe Endpreis hindert Apple bislang an einem signifikanten Absatz des iPhone. Zudem hält die Regelung Apple bislang davon ab, im nach China bevölkerungsreichsten Markt die Produkte über Apple Stores direkt an Kunden zu verkaufen.
Mit der Unternehmenspräsentation vor einem Komitee des Ministeriums für Handel und Industrie konnte Apple aber deutlich machen, dass Indien auch bei Verzicht auf den Importzoll von 30 Prozent von Apples Markteintritt profitieren würde. Dem Gesetz nach kann die Regierung nämlich Ausnahmeregelungen für Spitzentechnologie treffen. Dies ist beispielsweise für medizinische Geräte gedacht, aber offensichtlich auch für ausgesuchte Endverbraucher-Produkte. Ohnehin dringt Apple mit HealthKit und den Sensoren der Apple Watch in den medizinischen Markt vor. Ein anderes Argument für eine Ausnahmeregelung könnte auch das
gegründete Technologiezentrum in Hyderabad sein. Ob dies den Ausschlag für die Ausnahmeregelung gegeben hat, ist nicht bekannt.
Aus involvierten Kreisen heißt es nur, dass die Regierungsvertreter zur Überzeugung gekommen sind, dass es sich bei Apples Produkten um modernste High-Tech-Technologie handelt. Entsprechend hatte das Komitee der Regierung eine Empfehlung gegeben, bei Apple eine Ausnahmeregelung zu treffen. Ob die zuständigen Minister der Empfehlung folgen werden, bleibt zwar offen, doch wird das Treffen von Apple-CEO Tim Cook
mit dem indischen Premierminister Narendra Modi wahrscheinlich nicht umsonst gewesen sein.
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