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„Irreparabler Schaden“: Spotify kritisiert Apple One und hofft auf Interventionen der Wettbewerbsbehörden

Spotify zählt zu jenen Unternehmen, die Apples Geschäftsgebaren auf das Schärfste verurteilen. So stellte es sich im Streit zwischen Epic und Apple auf die Seite der Spieleschmiede und kritisierte die Marktdominanz des Technik-Konzerns. Das Unternehmen stößt sich vor allem daran, dass Apple Music auf den Endgeräten vorinstalliert ist und es für In-App-Verkäufe zur Kasse gebeten wird. Branchenberichten zufolge gilt das Musikstreaming-Angebot von Spotify zwar nach wie vor als Marktführer, der Abstand zu Apple Music werde jedoch immer kleiner. Nachdem Cupertino gestern die Bündelung bestimmter Abo-Dienste unter dem Namen Apple One vorstellte, dauerte es nicht lange, bis sich der Konkurrent zu Wort meldete – und kräftig gegen Apple austeilte.


Spotify: Apple beherrscht den Markt
Apple One bündelt die Dienste Music, TV+, Arcade sowie ein Plus an iCloud-Speicher – für so manchen Anwender ist das durchaus ein attraktives Angebot. Apple Music, das in direkter Konkurrenz zu Spotify steht, erhält so weitere Tarifoptionen, die auf wenig Verständnis beim Mitbewerber treffen. Erneut ist es der Journalist Peter Kafka, der von der Reaktion Spotifys in einem Tweet berichtet. Wieder einmal bediene sich der US-Konzern seiner marktbeherrschenden Stellung und seiner unfairen Praktiken, um die Konkurrenz und Verbraucher zu benachteiligen, so Spotify. Die Wettbewerbsbehörden seien dringend dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Verhalten Einhalt zu gebieten. Sollte dies nicht geschehen, drohe der Entwickler-Community irreparabler Schaden. Spotify gibt sich kryptisch: Apple gefährde unsere kollektiven Freiheiten beim Zuhören, Lernen Kreieren und Verbinden – näher geht der Streaming-Anbieter auf diese Aussage nicht ein.

Apple reagiert
Apple gab in dieser Sache bereits eine Stellungnahme ab: Kunden könnten zu allen Apple-Diensten Alternativen entdecken und genießen, so der Konzern. Das neue Abo-Bundle sei besonders gut für Familien geeignet und helfe den Anhängern der hauseigenen Dienste, Geld zu sparen. Eine Kündigung sei jederzeit möglich, außerdem seien ausgewählte Dienste des Bundles auch auf Geräten verfügbar, die nicht von Apple sind.

Kommentare

Shirow16.09.20 13:41
Ich als Verbraucher fühle mich in absolut keinster Weise benachteiligt, noch fühle ich mich von Apple in meinen kollektiven Freiheiten beim Zuhören, Lernen, Kreieren und Verbinden gefährdet. Ganz im Gegenteil. Apple unterstützt mich hier recht gut.
+13
breaker
breaker16.09.20 13:41
Meckert Spotify auch über Amazon Prime? Da ist auch alles mögliche enthalten.
+15
DTP
DTP16.09.20 13:43
eiq
Spotify wird mir immer unsympathischer.
Weil die sich beschweren? Wofür haben wir dann ein Wettbewerbsrecht und eine EU?
+3
deus-ex
deus-ex16.09.20 13:44
Die Wettbewerbsbehörden seien dringend dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Verhalten Einhalt zu gebieten. Sollte dies nicht geschehen, drohe der Entwickler-Community irreparabler Schaden. Spotify gibt sich kryptisch: Apple gefährde unsere kollektiven Freiheiten beim Zuhören, Lernen Kreieren und Verbinden

Ist halt scheisse wenn man nur EIN Produkt hat. Deswegen kann man aber nicht verlangen das jemand anderes ein Ähnliches Produkt NICHT anbietet.
+7
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck16.09.20 13:46
Shirow
Es geht ja auch hier nicht um dich als Verbraucher – Nachteile als Verbraucher wirst du erst in vielen, vielen Jahren spüren (Preistreiberei, wenn Monopol usw).

Es geht darum, dass Apple seine Macht als Plattform ausnutzt, um eigene Dienste so zu vermarkten, so dass es Konkurrenten nicht möglich ist, zu überleben.
+11
Apple@Wien
Apple@Wien16.09.20 13:48
Ich glaube Spotify bekommt es einfach mit der Angst zu tun.
Denn jemand der iCloud Speicher + Apple Arcade + AppleTV+ gebucht hat bekommt nun die Musik obendrein. Ebenso bei Familien.

Und nun können die sich überlegen, ob man sich das Geld für Spotify spart, auch wenn man Apple Music nicht so wohlgesonnen war.

Aber wie bereits erwähnt, müsste man dann auch Amazon ins Gericht nehmen, da wir hier das selbe Prinzip haben. Alle Hauseigenen Services als Bundel mit dem schönen Namen Amazon Prime.

Genau wie bei Apple One auf allen eigenen und auf allen anderen Geräte zur Verfügung gestellt. Genau wie bei Apple One.
+7
Rob
Rob16.09.20 13:52
Spotify steht es frei mit Netflix & Co. ein Bundle zu schnüren.

Nur machen die das nicht, weil sie genau wissen, dass sie dann deutlich weniger verdienen
+11
andi.bn16.09.20 13:53
Mendel Kucharzeck
Es geht darum, dass Apple seine Macht als Plattform ausnutzt, um eigene Dienste so zu vermarkten, so dass es Konkurrenten nicht möglich ist, zu überleben.
Wenn dem so wäre, dann müsste man Apple ja generell verbieten, Musik anzubieten, da sie ja ein Computerhersteller sind. Würde Spotify nun auch klagen, wenn Google sich so einen Dienst aufbaut (oder gibts schon einen?) und ihn auf seinen Android-Handys anbietet?
Der Nutzer kann doch frei wählen was er möchte.
Und nur weil Apple ein tolles Gesamtprodukt anbietet, nutzen sie keine Macht aus.
Apple bietet ja auch die Hardwarebasis, dass Spotify darauf laufen kann.

Anders würde es aussehen, wenn Apple Spotify aus dem Store aussperren würde. Tun sie aber nicht. Jeder kann seinen Musik-Dienst selbst wählen. Ist Spotify nicht sogar teilweise günstiger?
+1
Bonzo8716.09.20 13:53
Hier sind einfach viel zu viele -Fans unterwegs...

Natürlich ist das auf den ersten Blick eine super gute Sache, aber eben nicht langfristig und es schadet dem Wettbewerb
-3
DTP
DTP16.09.20 13:54
deus-ex
Ist halt scheisse wenn man nur EIN Produkt hat.
Echt? Wollen wir, dass in Zukunft alle Services in der Hand von nur fünf großen Konzernen (Big Five) liegen?

Nur weil sie eben das Geld und die Marktmacht haben, alles andere aufzukaufen oder zu kopieren (und billiger anzubieten)?

https://www.visualcapitalist.com/how-tech-giants-make-billions/
+14
Bonzo8716.09.20 13:54
DTP
deus-ex
Ist halt scheisse wenn man nur EIN Produkt hat.
Echt? Wollen wir, dass in Zukunft alle Services in der Hand von nur fünf großen Konzern (Big Five) liegen?

Nur weil sie eben das Geld und die Marktmacht haben, alles andere aufzukaufen oder zu kopieren (und billiger anzubieten)?

https://www.visualcapitalist.com/how-tech-giants-make-billions/

endlich mal normale Leute Danke!
+7
gegy16.09.20 14:00
Ich verstehe echt nicht, wo das Problem liegt, wenn jemand all seine Produkte in einem Bundle anbietet? Das kann absolut jeder machen, der mehrere Produkte in seinem Portfolio hat, absolut jeder.
0
pünktchen
pünktchen16.09.20 14:03
Das Koppeln von Produkten war bei Microsoft ein Missbrauch der Marktmacht und ist es bei Apple und Amazon und Google etc. pp. natürlich genauso. Und die Kunden sind am Ende die Dummen wenn sie keine Wahl mehr haben.
+6
Retrax16.09.20 14:04
Mendel Kucharzeck
Es geht darum, dass Apple seine Macht als Plattform ausnutzt, um eigene Dienste so zu vermarkten, so dass es Konkurrenten nicht möglich ist, zu überleben.
...und?
-7
beanchen16.09.20 14:14
Mendel Kucharzeck
Es geht darum, dass Apple seine Macht als Plattform ausnutzt, um eigene Dienste so zu vermarkten, so dass es Konkurrenten nicht möglich ist, zu überleben.
Meines Wissens macht Spotify bis heute keinen Gewinn. Die Frage nach dem Überleben stellt sich also mit oder ohne Apple (One).
Bonzo87
endlich mal normale Leute Danke!
Wenn man nicht dieselbe Meinung hat ist man nicht normal? Deine Überlegung ist ja berechtigt aber man muss kein Apple-Fan sein um sich über einen Rabatt bei mehreren Diensten zu freuen, die man bisher sowieso schon hatte.

Es werden sowieso nur die großen überleben aber aus anderen Gründen: die Verhandlungsposition gegenüber Musik-Labels, Filmverwerter und Spieleentwickler. Vielleicht sollte die Wettbewerbskommission mal da ansetzen und ähnlich den grundlegenden Patenten jedem Zugang zu einem einheitlichen Preis gewähren, dann könnten auch kleine Anbieter für Musik- und Film-Streaming und Spieleportalen ein interessantes Angebot auf den Markt werfen und davon leben.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
+4
Fucko16.09.20 14:14
Ich glaube, hier liegt bei einigen tatsächlich ein Verständnisproblem zugrunde.
Grundsätzlich haben wir ja nicht umsonst ein Bundeskartellamt, das u.a. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen übernimmt. Selbstverständlich kann Apple Bundle seiner Dienste schnüren, aber nicht zu beliebigen Preisen, die so niedrig sind, dass der Wettbewerb außen vor bleibt und das Unternehmen irgendwann ein Monopol bildet.
+7
Apple@Wien
Apple@Wien16.09.20 14:15
pünktchen
Das Koppeln von Produkten war bei Microsoft ein Missbrauch der Marktmacht und ist es bei Apple und Amazon und Google etc. pp. natürlich genauso. Und die Kunden sind am Ende die Dummen wenn sie keine Wahl mehr haben.


Aber es ist ja scheinbar ein erlaubter Missbrauch der Marktmacht und wenn ich es einem Erlaube muss es allen erlaubt werden. Wenn ich es einem verbiete, muss es allen verboten werden.

In letzter Zeit hat es sich aber zur Mode entwickelt, immer nur Apple was nachreden zu wollen.

Bei MS habe ich Office + Cloud, 2010
Bei Amazon habe ich Versand + Music + Movie + Books + Cloud, seit 2014
Bei Apple nun Music + Movie + Gaming + Cloud, seit 2020

Übrigens Bundles gab es auch schon vorher, ich hatte dies ca. 2004 schon bei AOL.

Spotify kennt Amazon bestimmt noch nicht....
+6
beanchen16.09.20 14:16
pünktchen
Das Koppeln von Produkten war bei Microsoft ein Missbrauch der Marktmacht und ist es bei Apple und Amazon und Google etc. pp. natürlich genauso. Und die Kunden sind am Ende die Dummen wenn sie keine Wahl mehr haben.
Der IE hatte sich so tief ins System gefressen, dass ein benutzen des Systems mit anderen Browsern kaum noch möglich war. Dort wo das auch nur annähernd bei Apple so ist, wird nachgebessert, z.B. andere Standardbrowser auf iOS.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
0
sierkb16.09.20 14:18
Bundeskartellamt: Missbrauchsaufsicht
Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbieten die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. :
Bundeskartellamt: Missbrauchsaufsicht
Missbrauchsaufsicht

Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbieten die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.


Die wirtschaftliche Macht eines Unternehmens wird in aller Regel durch vergleichbare Angebote konkurrierender Unternehmen beschränkt: So lange für Anbieter oder Nachfrager hinreichende Ausweichmöglichkeiten bestehen, begrenzt dies den Verhaltensspielraum der Unternehmen.

Manche Unternehmen unterliegen indes keinem wirksamen Wettbewerbsdruck, so dass sie gegenüber Wettbewerbern, Anbietern und Nachfragern über besondere Verhaltensspielräume verfügen. Eine solche wirtschaftliche Machtstellung zu erlangen oder innezuhaben, ist nicht verboten. Oft beruht sie auf hoher Innovationskraft, besonderem Geschick und der bewussten Inkaufnahme von Risiken. Aufgabe des Kartellrechts und der Kartellbehörden ist es aber, die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht zu verhindern. Die Missbrauchsaufsicht stellt damit das staatliche Regulativ für fehlenden Wettbewerb dar.

Wann ist ein Unternehmen marktbeherrschend?

Nach deutschem Recht ist ein Unternehmen marktbeherrschend, wenn es keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Vergleich zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat. Ob ein Unternehmen eine solch überragende Stellung auf dem betroffenen Markt innehat, ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung aller wettbewerbsrelevanten Kriterien wie u.a. den Marktanteilen des fraglichen Unternehmens und seiner Wettbewerber, der Verfügbarkeit wettbewerbsrelevanter Ressourcen (z.B. Patente, Produktionsstätten, Vertriebsnetze), Marktzutrittsschranken für neue Anbieter, Grenzen für die Expansion bereits auf dem Markt aktiver Anbieter, Wechselkosten für Kunden sowie der Nachfragemacht der Marktgegenseite.

Das deutsche Recht enthält darüber hinaus Verhaltensvorgaben für nicht marktbeherrschende Unternehmen, wenn von diesen andere, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen abhängig sind. Im Verhältnis zu diesen abhängigen Unternehmen werden erstere als marktstarke Unternehmen bezeichnet.

Was sind missbräuchliche Verhaltensweisen?

Missbräuchlich sind Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen, die einem Unternehmen nur aufgrund seiner Marktmacht möglich sind und durch die andere Unternehmen oder auch Abnehmer von Unternehmen in einer Weise behindert oder benachteiligt werden, die bei wirksamem Wettbewerb nicht möglich wäre.

Unabhängig von ihrer Stellung auf dem Markt ist es ihnen verboten, andere zu wettbewerbsbeschränkendem Verhalten zu veranlassen oder zum Boykott Dritter aufzurufen.

Beispiele für einen verbotenen Missbrauch

Eine missbräuchliche Behinderung kann darin bestehen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen seine überlegene Stellung dazu ausnutzt, seinen Konkurrenten den Zugang zu eigenen Netzen, Leitungen, Häfen, etc. oder anderen für die Aufnahme von Wettbewerb wesentlichen Einrichtungen zu verweigern.

Einen kartellrechtlich verbotenen Behinderungsmissbrauch kann es zudem darstellen, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen versucht, seinen Konkurrenten mit einer gezielten Kampfpreisstrategie aus dem Markt zu verdrängen.
Als missbräuchlich kann es sich auch erweisen, wenn ein Anbieter, der bei bestimmten Produkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, die Abnahme dieser Produkte mit der Abnahme anderer Produkte mit niedriger Marktbedeutung koppelt. Es kann sich dabei um Zwangskopplungen handeln, aber auch um Verbindungen, die mit Preisanreizen durchgesetzt werden.

Ein Ausbeutungsmissbrauch kann vorliegen, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen von seinen Abnehmern oder Lieferanten unangemessene Preise oder Konditionen fordert. Das Bundeskartellamt hat beispielsweise im Bereich der Daseinsvorsorge erhebliche Preiskorrekturen und Rückerstattungen an Gas-, Heizstrom- und Wasserkunden erwirkt. Zur Bewertung, ob es sich um einen Missbrauch handelt, wendet das Bundeskartellamt das sogenannte „Vergleichsmarktkonzept“ an. Dabei werden die möglicherweise überhöhten Preise mit solchen Preisen verglichen, die sich auf strukturell vergleichbaren, aber eben wettbewerblich organisierten Märkten bilden.

[…]


Europäische Kommission: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Europäische Kommission
Ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehat, ist in der Lage, den Wettbewerb zu beschränken. Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist noch nicht wettbewerbswidrig. Wenn das Unternehmen seine Stellung jedoch dazu benutzt, Mitbewerber auszuschalten, wird dies als Missbrauch angesehen.

Beispiele dafür sind:
  • Festsetzung überhöhter Preise
  • künstlich niedrige Preise, um kleineren Mitbewerbern, die nicht damit konkurrieren können, Kunden wegzunehmen
  • Behinderung von Mitbewerbern im eigenen (oder einem verwandten) Marktsegment, indem die Verbraucher zum Kauf eines Produkts gezwungen werden, das künstlich mit einem beliebteren, stark nachgefragten Produkt in Verbindung gesetzt wird
  • Weigerung, eine Geschäftsbeziehung mit bestimmten Kunden einzugehen, oder Sonderrabatte für Kunden, die ausschließlich oder überwiegend bei dem betreffenden marktbeherrschenden Unternehmen einkaufen
  • Verkauf eines Produkts nur in Verbindung mit dem Verkauf eines anderen Produkts

Mehr zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung >
-8
beanchen16.09.20 14:19
Fucko
Selbstverständlich kann Apple Bundle seiner Dienste schnüren, aber nicht zu beliebigen Preisen, die so niedrig sind ...
Einer der Hauptpunkte in der Argumentation gegen Microsoft war damals, dass sie die Sachen kostenlos oder ohne Gewinn abgeben. Apple macht mit den Diensten aber seit Jahren Gewinn. Wo ist da das Argument unlautere Mittel einzusetzen? Nur weil andere es wirtschaftlich nicht hin bekommen?
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
+1
Mecki
Mecki16.09.20 14:27
Mendel Kucharzeck
Preistreiberei, wenn Monopol usw)
Monopole darf es im freien Markt nicht geben. Sollte hier wirklich eines entstehen, dann würde das Konsequenzen nach sich ziehen. Wäre nicht das erste mal, dass die US Regierung einen Konzern deswegen zerschlägt. Es kann also nicht im Interesse irgend eines Konzerns liegen, Monopolstatus zu erlangen. Daher wird das auch nicht passieren, weil die Konzerne das von sich aus schon verhindern werden, eben damit der Staat nicht eingreift (siehe Microsoft, als sie damals Apple durch einen Kauf stimmrechtloser Aktien am Leben gehalten haben, obwohl das ja deren Konkurrenz war).

Diese Angst ist also völlig unbegründet. Außerdem gibt es weltweit eine große Menge Android Nutzer (mehr als 8 von 10 SmartPhones weltweit sind keine iPhones), die so gut wie keinerlei Interesse an Apple Diensten haben und wenn die alleine nicht ausreichen, um einen Konkurrenzdienst am Leben zu halten, dann liegt das am Konkurrenzdienst, weil dann macht der was komplett falsch. Dann hat Spotify eben keine Apple Nutzer mehr, und? Der Markt ist auch so noch gigantisch.
+2
Mecki
Mecki16.09.20 14:29
DTP
Wofür haben wir dann ein Wettbewerbsrecht und eine EU?
Dafür, dass es Monopole und Kartelle verhindert, sowie unlauteren Wettbewerb gegenüber Konkurrenten und ich sehe hier nichts davon. Ich sehe nur einen Jammerlappenverein, der Nutznießer sein will von dem, was Dritte geschaffen haben, aber jegliche Konkurrenz scheut.
+3
deus-ex
deus-ex16.09.20 14:32
DTP
deus-ex
Ist halt scheisse wenn man nur EIN Produkt hat.
Echt? Wollen wir, dass in Zukunft alle Services in der Hand von nur fünf großen Konzernen (Big Five) liegen?

Nur weil sie eben das Geld und die Marktmacht haben, alles andere aufzukaufen oder zu kopieren (und billiger anzubieten)?

https://www.visualcapitalist.com/how-tech-giants-make-billions/
Nein. Sag ich nicht. Aber Spotify stellt sich hin und sagt, Apple darf keine Music Abo anbieten, schon gar nicht in einem
Kombi Abo, weil wir das schon haben.

Was soll da die rechtliche Grundlage sein? In der FREIEN Marktwirtschaft steht es jedem frei Produkte zu entwickeln und anzubieten. Egal ob er groß oder klein ist. Oder etwa nicht. Und einen Missbrauch kann ich bei Apple nicht erkennen. Einen Vorteil auf IHRER Plattform vielleicht. Den habe sie aber nicht bei Android oder im Web.
-1
Bananenbieger16.09.20 14:33
andi.bn
Würde Spotify nun auch klagen, wenn Google sich so einen Dienst aufbaut (oder gibts schon einen?) und ihn auf seinen Android-Handys anbietet?
Google nicht, aber bei Amazon gibt es schon ähnliches. Bei Prime gibt es Versandvorteile, aber auch Foto-Cloud, Prime Video, eBooks und auch ein eingeschränktes Musikstreaming als Paket.
Prime-Kunden können darüberhinaus ab 79€ im Jahr extra auch unbeschränktes Musikstreaming bekommen.
+2
sierkb16.09.20 14:34
beanchen
Der IE hatte sich so tief ins System gefressen…

Apples WebKit macht's genauso, Apple geht unter iOS damit sogar noch einen Schritt weiter als Microsoft je tat.
beanchen
dass ein benutzen des Systems mit anderen Browsern kaum noch möglich war.

Unter Windows ging das immer. Unter iOS geht das gar nicht, ist von Apple bisher komplett untersagt, verunmöglicht. U.a. genau das ist u.a. auch Gegenstand der derzeitigen Untersuchungen der Wetttbewerbsbehörden, um diese Praxis zu beenden und echten Wettbewerb der verschiedenen Browser-Rendering-Engines (meint: Non-Apple, Non-Apple WebKit) der verschiedenen Anbieter zu ermöglichen und das zu fairen Bedingungen für Anbieter wie für Nutzer.
Dort wo das auch nur annähernd bei Apple so ist, wird nachgebessert, z.B. andere Standardbrowser auf iOS.

Siehe grad' Gesagtes. Apple macht das nicht freiwillig. Sondern weil sie diesbzgl. unter Druck stehen und dazu gezwungen sind, sich zu bewegen, mindestens solche Zugeständnisse zu machen aufgrund der u.a. genau das untersuchenden Wettbewerbsbehörden bzw. aufgrund der diesbzgl. dort behandelten Klagen anderer Wettbewerber (u.a. Mozilla, Google, Opera, Brave, Microsoft) und Verbraucher. Weil, wenn Apple sich weiterhin weigert, es erzwungen werden wird, dann müssen sie, ansonsten hagelt es saftige Strafen oder gar noch Schlimmeres zur Einhegung ihrer Macht.

Was Apple da grad' an kleineren Zugeständnissen signalisiert, darf als eine direkte Folge dieser seit Jahren existierenden Beschwerden und der derzeit laufenden Ermittlungen und Zeichensetzungen seitens der Aufsichtsbehörden betrachtet werden. Wäre das alles nicht, würde Apple sich da keinen einzigen Milimeter bewegen. Apple weiß und spürt sehr genau, was hier Phase ist, und dass sie im Unrecht sind.
-2
Bananenbieger16.09.20 14:41
Mendel Kucharzeck
Es geht darum, dass Apple seine Macht als Plattform ausnutzt, um eigene Dienste so zu vermarkten, so dass es Konkurrenten nicht möglich ist, zu überleben.
Die Konkurrenten werden aber nicht daran gehindert, eine Dienste bei Apple anzubieten. Spotify, Amazon Music, Deezer und viele mehr sind bei Apple auf der Plattform. Auch hindert Apple niemanden daran, eigene Bundles zu schnüren, wie es etwa Amazon mit Prime bereits macht.

Außerdem ist Apple One für viele Konsumenten gar nicht attraktiv. Apple Arcade will nicht jeder. Und Apple TV+ begeistert nun auch nicht die Massen.

Ich sehe hier eigentlich eher einen gesunden Markt mit viel Wettbewerb.
+1
JanWellem16.09.20 14:41
Seit Spotify in der deutschen Fassung der Software ein Gendersternchen verwendet ("Künster*innen"), wäre es um das Dahinscheiden dieses Dienstes ohnehin nicht mehr schade. Kann weg!
-4
beanchen16.09.20 14:43
sierkb
Unter Windows ging das immer.
Der Netscape Navigator hatte zu vielem im System keinen Zugang und lag deswegen in der Gunst weit hinter dem IE.
Apple mag äug bestimmte Schnittstellen pochen und erlaubt den Entwicklern auch nicht alles, ich sehe da aber trotzdem einen großen Unterschied. Allein wegen der teilweise grottigen Safari-Umsetzung war FireFox jahrelang vorne weg und Safari unter Mac weit von einer marktbeherrschenden Position entfernt.
sierkb
Siehe grad' Gesagtes. Apple macht das nicht freiwillig.
Das hab ich ja auch nicht behauptet. Die iOS-Plattform ist abgeriegelt und das bringt – zumindest für mich – einiges an Vorteile mit sich. Trotzdem scheint die Regulierung bisher zu funktionieren.
Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html
-2
sierkb16.09.20 14:43
Bananenbieger
Ich sehe hier eigentlich eher einen gesunden Markt mit viel Wettbewerb.

Deswegen kümmern sich auch weltweit mehrere Wettbewerbsbehörden und Gesetzgeber im Moment darum und kommen unisono zu komplett anderen Bewertungsergebnissen als Du bzw. mancher hier. Weil das alles so sehr gesund ist und da soviel Wettbewerb und alles in Ordnung und kein Intervenierungs-, Änderungs- und Handlungsbedarf… OK…
+2
pünktchen
pünktchen16.09.20 14:45
Apple@Wien
Aber es ist ja scheinbar ein erlaubter Missbrauch

Ist ja nicht so dass es keine Kartellverfahren gegen Microsoft gab, wenn auch zu wenige und zu zahnlose. Ich denke die Gesetze geben es her sowas zu unterbinden, es fehlt am politischen Willen.
beanchen
Der IE hatte sich so tief ins System gefressen, dass ein benutzen des Systems mit anderen Browsern kaum noch möglich war.

Natürlich konnte man auch andere Browser benutzen. Mit dem IE war es aber bequemer und man wurde ihn auch nicht ganz los.
beanchen
Einer der Hauptpunkte in der Argumentation gegen Microsoft war damals, dass sie die Sachen kostenlos oder ohne Gewinn abgeben.

Wenn Apple seine verschiedenen Dienste im Bundle anbietet kannst du nicht mehr unterscheiden wo sie Gewinne machen und wo sie die Wettbewerber mit Dumping aus dem Markt befördern.

Mecki
Daher wird das auch nicht passieren, weil die Konzerne das von sich aus schon verhindern werden, eben damit der Staat nicht eingreift

Lol ja klar. Deshalb gibt es auch keine Monopole auf der Welt. In was für einer Parallelrealität lebst du bitte?

deus-ex
Spotify stellt sich hin und sagt, Apple darf keine Music Abo anbieten

Schwachsinn, tun sie eben nicht.
+3
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