Jetzt erwischt es auch Google: Sammelklage geht gegen Umsatzbeteiligung vor
Apples Umsatzbeteiligung in Höhe von 30 Prozent, die Entwickler für ihre kostenpflichtigen Apps und In-App-Angebote an Cupertino entrichten müssen, finden breite mediale und juristische Beachtung. So ist vielen nicht entgangen, dass zuletzt Epic rechtliche Schritte gegen den US-Konzern ergriff – was dieser umgehend mit der Beauftragung einer
renommierten Kanzlei beantwortete. Dass Epics Anwendung
Fortnite, die gegen die Auflagen des App Stores verstoßen hatte und deren Bann Stein des Anstoßes der Klage gewesen war, auch aus Googles Play Store entfernt wurde, rückte dabei ein wenig in den Hintergrund. Dabei sind die Konditionen der App-Plattform von Google jener Apples nicht unähnlich: Auch Google beteiligt sich mit 30 Prozent an den Umsätzen einer Applikation. Nun greift eine US-Anwaltskanzlei diesen Umstand auf – und weitet eine Kartell- zur Sammelklage aus.
Google des unlauteren Wettbewerbs bezichtigtDie Kanzlei Hagens Berman ist in der Technologie-Branche keine Unbekannte: Sie machte immer wieder auf sich aufmerksam, indem sie gegen Apple vorging: So versuchte sie, die von der
iPhone-Drosselung Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen und monierte die Lizenzgebühr, die registrierte Entwickler an Apple abführen müssen. Nun knüpft sich Hagens Berman Google vor und beantragt Geld- und Unterlassungsansprüche gegen den US-Konzern. Das Unternehmen Pure Sweat Basketball klagt gegen den Technologie-Riesen; die vollständige Klageschrift kann
hier eingesehen werden. Hagens Berman verurteilen Googles Geschäftsgebaren aufs Schärfste: Der Konzern nutze seine überwältigende Marktmacht aus und erhöhe damit künstlich die Preise der im Play Store verkauften Produkte. Damit verhindere das Unternehmen mehr Wettbewerb auf dem Markt für Android-Apps. Außerdem kopple es den Play Store und hauseigene Apps an das Betriebssystem, sodass alternative Plattformen im Nachteil seien.
Kanzlei bereitet Sammelklage vorSteve Berman, Mitbegründer der Kanzlei, findet überaus drastische Worte in dieser Sache: Google sei seit Jahren mit wettbewerbswidrigen Praktiken davongekommen, die App-Entwickler in Geiselhaft genommen und sie ihrer Gewinne beraubt hätten. Nun weitet sich die Causa aus: Die Kanzlei bittet App-Entwickler in den USA, die ihre Anwendungen im Play Store anbieten, sich an der Klage zu beteiligen. Das lässt sich US-typisch einfach bewerkstelligen: Hagens Berman stellen ein entsprechendes
Formular zur Verfügung, finanzielle Risiken gehen die Entwickler nicht ein.