Justizminister: Vorratsdatenspeicherung wird vorerst nicht umgesetzt
Wenige Wochen nach Bildung der Koalition aus den zwei großen Volksparteien zeichnet sich ein erster Streitpunkt ab. Der von der SPD gestellte Justizminister Heiko Maas hat in einem Interview erklärt, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten vorerst nicht umgesetzt wird. Stattdessen will der Minister, der auch für den Verbraucherschutz zuständig ist,
zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten. In den kommenden Monaten wird der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte von EU-Bürgern verstößt.
In einem Gerichtsgutachten wurde bereits ein Widerspruch zwischen der Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und dem EU-Recht auf Privatsphäre festgestellt. Dies akzeptieren CDU und CSU allerdings nicht als Grund, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auszusetzen. Das von der CDU gestellt Innenministerium drängt daher weiterhin auf eine Umsetzung der EU-Richtlinie, da sich spätere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren noch einarbeiten lassen.
Mithilfe der Vorratsdatenspeicherung sollen personenbezogene Verbindungsdaten von Telefon- und Internet-Anschlüssen verdachtsubnabhängig gespeichert und für eine spätere Verbrechensbekämpfung ausgewertet werden. Geplant ist eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Dauer von 6 Monaten, wobei die Koalition auf EU-Ebene eine Senkung auf 3 Monate erreichen möchte. Deutschland drohen bei Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Strafzahlungen. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht die 2008 in einem ersten Gesetzt umgesetzte EU-Richtlinie für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da Datenschutz und Datensicherheit nicht gewährleistet waren.
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