Kanada: 1,25 Million Dollar Strafe für gefälschte Rezensionen im App Store
Bei Kaufentscheidungen spielen oftmals Empfehlungen, Tipps, Erfahrungsberichte und ganz allgemein Rezensionen einen wichtige Rolle. Dementsprechend ist jeder Entwickler von Apps
bestrebt, positive Reviews im App Store zu erhalten. Für manch einen scheint die Versuchung aber zu groß zu sein, dabei selber nachzuhelfen. Das kanadische Telekommunikationsunternehmen Bell musste nun eingestehen, dass einige Mitarbeiter reihenweise positive Rezensionen für eigene Apps im App Store geschrieben haben. Erstmals zieht ein solches Verhalten eine Geldstrafe nach sich: 1,25 Millionen Dollar und ein gehöriger Ansehensverlust sind die Kosten der kurzen, unechten Texte.
Die App „MyBell Mobile“ steht im kanadischen App Store bei knapp unter zwei Sternen Durchschnittsbewertung (
). Bis vor kurzem haben Entwickler der App tatkräftig versucht, das Ansehen der App im Store durch selbstgeschriebene Rezensionen zu verbessern. Dabei haben sie allerdings vergessen, in ihren Texten zu erwähnen, dass sie selbst bei Bell Canada arbeiten. Die irreführenden Rezensionen sind inzwischen auf Bells Betreiben entfernt worden.
Das Spektakel begann Ende letzten Jahres, als Bell offiziell zugeben musste, dass einige Mitarbeiter „übereifrig bei Eigen-Reviews engagiert" waren (
).
Das kanadische Wettbewerbsbüro schaltete sich ein und verurteilte den Konzern nun zu der Strafzahlung von 1,25 Millionen Dollar, deren Begleichung Bell Canada bereits zugesagt hat. Falsche Reviews entstanden auch bei Apps der Bell-Tochter Virgin Media und bei Android-Anwendungen des Unternehmens im Google Play Store. In der Vereinbarung mit dem Wettbewerbsbüro versicherte das Telekommunikationsunternehmen, welches in seinen Geschäften auch iPhones verkauft, dass ein internes Compliance-Programm aufgelegt werde. Dieses soll jedem Angestellten und jedem Vertragspartner klarmachen, dass Bewertungen und Rezensionen für eigene Produkte nicht toleriert werden.
Die Geldstrafe könnte Signalwirkung auch für Wettbewerbshüter in anderen Staaten haben. Nicht als solche gekennzeichnete Selbstrezensionen sind wahrscheinlich auch bei anderen Unternehmen zu finden. Strafzahlungen gab es allerdings zuvor noch nicht.