Kehrtwende der Lufthansa: AirTags ab sofort offiziell erlaubt
Es war ein ziemliches Hin und Her der Lufthansa, beginnend mit der überraschenden Erklärung Ende August, AirTags seien im Reisekoffer nicht erlaubt. Dies war insofern besonders merkwürdig, als andere Gesellschaften von dieser Bestimmung nichts wussten und ihre Passagiere nicht auf derlei Einschränkungen aufmerksam machten. Für noch mehr Verwirrung sorgte das anschließende
Kommunikationsverhalten der Lufthansa, wie wir Anfang der Woche berichtet hatten. Folgte man den Erläuterungen, so hatte es sich geradezu um Schrödingers Beförderungsbedingungen gehandelt – AirTags waren demnach gleichzeitig erlaubt und auch nicht erlaubt.
Die Erklärung der LufthansaNun gibt es aber endlich Klarheit und eindeutige Worte vonseiten der größten deutschen Airline. Folgende
Aussage traf die Lufthansa in Hinblick auf Mitnahme von AirTags im Fluggepäck:
Das Luftfahrtbundesamt hat bestätigt, unsere Einschätzung zu teilen, dass Tracking-Devices mit kleinen Batterien und niedriger Sendeleistung im Reisegepäck keine Gefahr darstellen. Aus diesem Grund sind jene Geräte auf Lufthansa-Flügen erlaubt.
Warum es überhaupt zum Verbot kamBlickt man darauf, wie es überhaupt zum AirTags-Verbot bei der Lufthansa kam, so liegen die Überlegungen in der Definition von "Smartphone" bzw. etwas Allgemeiner "Elektronisches Gerät mit Akku und Sender" begründet. Die Lufthansa hatte nämlich die internationalen Regeln so ausgelegt, dass AirTags angesichts der verbauten Batterie sowie aktiver Sendeleistung als ebensolche anzusehen seien – weswegen sich diese auch nicht eingeschaltet im Reisegepäck befinden dürfen. Das Unternehmen wollte offensichtlich lieber übervorsichtig agieren, selbst wenn man ziemlich alleine mit dieser Folgerung stand.
TSA: Bluetooth-Tracker zulässigFlughäfen und andere Airlines folgten diesen Überlegungen jedoch nicht und es sind keine Fälle bekannt, in denen es aktivierte AirTags nicht durch die Sicherheitskontrollen für Reisegepäck schafften. In den USA gibt es von der TSA ("Transportation Security Administration") seit Kurzem die explizite
Aussage, Bluetooth-Tracker seien definitiv in jeder Art von Gepäck zulässig.