Keine Apple Card für iPhones mit Jailbreaks – und keine Cryptowährungen sowie Casino-Chips
Die Apple Card ist zwar noch nicht auf dem Markt, allerdings gab Goldman Sachs bereits die Programmbedingungen frei. Daraus lassen sich zahlreiche weitere Details ablesen, die bislang noch unbekannt waren. Wie bereits berichtet scheinen Apple und Goldman Sachs zusätzlich auch Finanzierungsangebote für einzelne Produkte zu planen, außerdem wird die Vorstellung einer iPad-Version der Apple Card angedeutet – zur Auswertung des Zahlungsverhaltens, nicht zum Bezahlen per iPad. Noch weitere Informationen sind nun publik geworden. So gibt es offensichtlich schlechte Nachrichten für jene, die immer noch auf Jailbreaks setzen, um damit den Funktionsumfang von iOS zu erweitern.
In den Programmbedingungen heißt es explizit, wer Hardware- oder Software-Sicherheitsvorkehrungen ausheble, sei nicht mehr dazu berechtigt, den Account aufzurufen und zu verwalten. Um zu verdeutlichen, was mit diesem Passus gemeint ist, findet sich in einer kurzen Erklärung sogar der Begriff "Jailbreak". Mit dem Akzeptieren der Geschäftsbedingungen bestätige der Nutzer das Verbot, den Dienst mit "modifizierten Devices" zu verwenden. Es sieht allerdings nicht so aus, als ob technische Vorkehrungen den Anwender tatsächlich davon abhalten. Ohnehin dürfte die Zahl derer, die von besagter Bestimmung betroffen sind, eher gering sein. Anders als in den Anfangstagen von iOS, ist die Jailbreak-Szene inzwischen ziemlich in Vergessenheit geraten.
Außerdem erwähnt Apple das Verbot, Cryptowährungen mit der Apple Card zu erwerben. Dabei handelt es sich um einen Passus, wie er bei diversen Finanzprodukten zum Einsatz kommt. Da der rechtliche Status von Cryptowährungen weiterhin unklar ist, scheuen viele Anbieter in der hochregulierten Finanzbranche davor zurück, diese zu erlauben. Gleichzeitig erwähnen die AGB auch Casino-Chips und Wettgutscheine, die ebenfalls unter den Oberbegriff "Zahlungsmitteläquivalente" fallen.