Kopplung "iPhone + Apple Watch" sowie Anbindung von Zubehör: Apple drohen weitere rechtliche Probleme
Im Wettbewerbsrecht liegt marktbeherrschende Stellung vor, wenn Unternehmen im Verhältnis zu Wettbewerbern eine "überragende Stellung" innehaben – bzw. drei oder weniger Unternehmen über einen Marktanteil von 50 Prozent verfügen und somit funktionierender Außenwettbewerb aufgrund kollektiver Beherrschung eingeschränkt ist. Als eines der reichsten und mächtigsten Unternehmen der Welt ist Apple damit längst in einer Position, die es möglich macht, Konkurrenten fast beliebig zu behindern oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Digital Markets Act zielt in der EU darauf ab, den Tech-Riesen Grenzen aufzuzeigen, denn diese machen von ihrem Einfluss natürlich nach Kräften Gebrauch. Nun hat sich in weiteres Themenfeld aufgetan, von dem Apple direkt betroffen ist: Kompatibilität mit Smartwatches bzw. allgemein mit Drittanbieter-Zubehör.
USA: Kartellklage wegen Produkt-KoppelungIn Apples Heimatland ist man in diesem Punkt schon einen Schritt weiter – ohnehin geht das US-Justizministerium wesentlich schärfer gegen Apple vor, als es in der EU der Fall ist. Dort ist fehlende Kompatibilität bzw. die Kopplung von Apple Watch und iPhone gar Bestandteil einer Kartellklage mit potenziell schwerwiegenden Folgen. In der EU hielt man es bislang etwas allgemeiner, wenngleich innerhalb der kommenden Monate klarer definierte Regeln entstehen. Eine Warnung hat Apple in diesen Tagen bereits erhalten, das aber noch ohne verbindliche Vorgaben, welche Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Zubehör zu erfüllen sind.
EU: Allgemeinerer Ansatz in ArbeitWährend es in den USA eher im Vordergrund steht, dass für eine Apple Watch zwingend ein iPhone erforderlich ist, dürften die europäischen Vorgaben in beide Richtungen gehen – dabei aber eher zugunsten von Herstellern ausfallen, die konkurrierende Smartwatches anbieten. So wäre ein denkbarer Ausgang, dass Apple Schnittstellen zur Verfügung stellen muss, um Informationen aus hauseigenen Diensten auch auf Uhren ohne Apple-Logo anzeigen zu können. Laut offizieller
Ankündigung soll in sechs Monaten konkretisiert sein, in welchem Maße Interoperabilität zwischen iOS und externen Produkten zu gewährleisten ist. Bei Smartwatches stehen vor allem Benachrichtigungen, Device-Pairing und Konnektivität im Vordergrund.