Kritik an „Mit Apple anmelden“: Kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet
Die Größe eines Weltkonzerns sorgt bisweilen dafür, dass manche Entscheidungen nicht gerade friktionsfrei bleiben: So wird Apple regelmäßig vorgeworfen, wettbewerbsfeindliche Praktiken etablieren und der Konkurrenz den Zugang zum Markt erschweren zu wollen. Tatsächlich strengen so manche Entwickler ein Verfahren gegen Apple an oder haben bereits Kartellbeschwerden eingereicht. Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Epic Games und Cupertino zählen zu den aktuell bekanntesten Beispielen dieser Art: Die Spieleschmiede moniert wie viele andere Entwickler auch die Umsatzbeteiligung an Apps und In-App-Käufen, die der US-Konzern all jenen auferlegt, die ihre Anwendungen im App Store anbieten. Nun regt sich Widerstand gegen ein Feature, das Nutzern mehr Privatsphäre verspricht.
Kritik an der Pflicht zur Implementierung von „Mit Apple anmelden“Die Funktion „Mit Apple anmelden“ ermöglicht die rasche Registrierung auf einer Internetseite oder oder in einer App: Nutzer können so einen Account bei einem Drittanbieter einrichten und dabei ihre persönlichen Informationen der Apple-ID teilen. Allerdings bleibt es Anwendern vorbehalten, eine von Apple anonymisierte E-Mail-Adresse zu verwenden. Zukünftige Log-ins gestalten sich dank Touch ID sowie Face ID schnell und unkompliziert. Entwickler, deren App die Anmeldung via Google, Facebook oder Twitter anbietet, müssen auch „Mit Apple anmelden“ entsprechend implementieren. Das stößt bei manchen Anbietern auf wenig Verständnis: Sie haben
The Information zufolge Beschwerden bei den Kartellbehörden in den USA eingereicht.
US-Justizministerium prüftDer Bericht spricht davon, dass nun das US-Justizministerium eine Untersuchung eingeleitet hat: Die Behörde prüft, ob Apples Feature sowie andere Richtlinien des App Stores den Wechsel „zu einem konkurrierenden Geräte-Hersteller“ behindern würden. Das Ministerium scheint die Überprüfung sehr weit zu fassen: So steht einmal mehr auch die „Apple Tax“ im Vordergrund. Außerdem rücken Tracking-Beschränkungen in den Fokus der Wettbewerbshüter, die für Apples eigene Anwendungen nicht gälten und daher möglicherweise unzulässig seien. Ein Sprecher des Unternehmens, Fred Sainz, wollte sich nicht zu den kartellrechtlichen Untersuchungen äußern, hob aber den Nutzen für den Anwender hervor: „Mit Apple anmelden“ biete eine am Datenschutz orientierte Alternative zu den Log-in-Verfahren anderer Anbieter. Mit einer schnellen Entscheidung des Justizministeriums ist nicht zu rechnen: Eine abschließende Beurteilung könnte noch monatelang auf sich warten lassen.