Kurz: Apple Watch Series 1 fortan Vintage +++ Internet zu langsam? – 15 Euro monatlicher Schadensersatz per Gesetz gefordert
Am heutigen Tag aktualisierte Apple wieder einmal die Liste veralteter Produkte auf der Website des Unternehmens: Ab sofort kann die Apple Watch Series 1 nicht mehr in Apple Stores und bei autorisierten Apple Service Providern zur Reparatur oder Wartung abgegeben werden. Anders, als man beim Namen vermuten würde, handelt es sich aber nicht um das erste Apple-Watch-Modell aus dem Hause Cupertino. Der iPhone-Konzern führte die Series 1 im September 2016 zusammen mit der Apple Watch Series 2 ein. Sie löste die originale Apple Watch als günstigstes Modell mit verbesserter Prozessorleistung ab und verblieb statt dieser neben der Series 2 im Sortiment. 2018 nahm man die smarte Uhr zur Einführung der 4. Generation aus dem Verkauf und fünf Jahre später gesellt sie sich nun zu zahlreichen weiteren Vintage-Produkten des kalifornischen Unternehmens – so wie es für viele Apple-Geräte mittlerweile typisch ist.
Vorläufer der Apple Watch SELöste die Apple Watch Gen 3 die Series 2 ab, so verblieb die Series 1 als erschwingliche Option im Angebot. Sie war nur mit einem Aluminiumgehäuse erhältlich, wobei die zweite Generation bereits auch aus Edelstahl oder in einer Keramikversion angeboten wurde. Ebenso verzichtete man beim 100 Dollar günstigeren Einstiegsmodell auf den helleren Bildschirm und die verbesserte Wasserdichtigkeit. Auch das iPhone musste weiter als GPS-Empfangsgerät herhalten. Sowohl die Series 1 als ebenso die 2. Generation erhielten noch bis 2020 regelmäßige Updates und waren mit watchOS 6 nutzbar. Mittlerweile richtet sich die Apple Watch SE an alle Einsteiger und bildet das untere Ende der Fahnenstange im Sortiment der smarten Zeitmesser aus Cupertino.
Internet zu langsam? – 15 Euro PauschalnachlassDas Telekommunikationsgesetz (TKG) gebietet es, dass man bei fortwährenden Leistungseinbußen der Internetverbindung ein Recht auf Beitragsminderung besitzt. Bereits im vergangenen Jahr machten Verbraucherzentralen auf dieses Minderungsrecht aufmerksam. Ein Jahr später werden Stimmen bezüglich der Umsetzung laut, denn die verschiedenen Provider würden hierfür unterschiedliche Kriterien heranziehen und Details nicht offen kommunizieren, so der
Bundesverband der Verbraucherzentralen. In einigen Fällen lehnte man, trotz Vorlage aller notwendigen Dokumente, die monatlich reduzierte Zahlung sogar komplett ab. Das Gesetz sei somit an dieser Stelle gescheitert und man fordere stattdessen eine pauschale Minderung um 15 Euro im Monat, sollten die Anbieter die vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten des Internets nicht einhalten. Ginge es nach den Verbraucherschützern, so sollte diese Praxis schon in der anstehenden Erneuerung des TKG implementiert werden. Die monatliche Entschädigung würde die Telekommunikationsanbieter eher dazu veranlassen, Missstände zeitnah zu beheben.