Kurz: Apple bricht Arbeitsrecht: Beschwerde eingereicht +++ Nvidia nach peinlicher Screensharing-Panne verklagt
Kommt es in den USA zu Konflikten in den Arbeitsbeziehungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern, schaltet sich bisweilen das National Labor Relations Board (NLRB) ein. Es handelt sich dabei um eine unabhängige Bundesbehörde mit Sitz in Washington, D.C. Das NLRB weist nun auf eine Verfehlung des Konzerns im Umgang mit Angestellten hin, welche Mitglied in einer Gewerkschaft sind: Cupertino habe diesen Mitarbeitern bestimmte Leistungen entsagt, welchen anderen Angestellten gewährt wurden, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen geltendes Recht, so das NLRB. Die Kritik wurde von Betroffenen des Apple Store Towson Town Center im US-Bundesstaat Maryland vorgebracht, jetzt liegt eine offizielle Beschwerde des NLRB vor. Die zuständige Gewerkschaft erklärt, dass Apple mit diesem Gebaren Mitarbeiter davon abhalten wolle, einer Vereinigung beizutreten. Apple äußerte sich in dieser Angelegenheit bislang nicht.
Bildschirmfreigabe wird Nvidia zum VerhängnisNvidia sieht sich mit einer Klage des Automobilzulieferers Valeo konfrontiert: Während einer Videokonferenz von Mitarbeitern beider Unternehmen habe ein Angestellter von Nvidia die Bildschirmfreigabe gestartet, um eine Präsentation zu teilen. Nach deren Ende unterlief dem Mitarbeiter allerdings ein folgenschwerer Lapsus: Der Modus war weiterhin aktiv und so konnten alle Beteiligten mitverfolgen, wie ein Fenster mit dem Quellcode wichtiger Software von Valeo – der frühere Arbeitgeber des Betroffenen – geöffnet wurde. Dabei handelte es sich um einen Parkassistenten und weitere vertrauliche Dokumente, passenderweise mit dem Namen „ValeoDocs“ versehen.
Die Valeo-Teilnehmer der Konferenz erstellten Screenshots des Geschehenen, eine Prüfung kam zu dem Schluss, dass der ehemalige Mitarbeiter tatsächlich den gesamten Quellcode auf einen PC kopiert hatte. Das Unternehmen reichte daraufhin Klage ein, zumal zahlreiche weitere Dateien gestohlen worden seien. Tatsächlich hätten Strafverfolgungsbehörden in Deutschland entsprechendes Material auf dem Rechner des Beschuldigten gefunden, der mittlerweile verurteilt wurde. In einem Schreiben einer Anwaltskanzlei, welche Nvidia vertritt, zeigt sich das Unternehmen unschuldig: Es habe nichts vom Vorgehen des Mitarbeiters gewusst und für andere Angestellte sei der Code nicht zugänglich gewesen. Ferner habe man kein Interesse an den Geschäftsgeheimnissen Valeos.